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Ab wann kann man Abschreibungen bezüglich Wertminderung einer Wohnung ansetzen?

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    Ab wann kann man Abschreibungen bezüglich Wertminderung einer Wohnung ansetzen?

    Hallo Community,

    ich hoffe das verstößt jetzt nicht gleich gegen den Grundsatz, dass hier keine steuerrechtlichen Fragen geklärt werden dürfen.
    Natürlich habe ich schon ausgiebig gegoogelt, aber trotzdem bin ich im Moment etwas ratlos.

    Meine Situation:
    Anfang 2016 habe ich ein Studentenapartment zwecks Kapitalanlage gekauft, d.h. im Februar 2016 war ich beim Notar und habe den Kaufvertrag unterschrieben.
    Zu diesem Zeitpunkt war der erste Spatenstich noch nicht gemacht (Es entsteht aktuell ein großer Komplex mit rund 200 Wohnungen komplett neu.)
    Seitdem zahle ich je nach Baufortschritt regelmäßig die fälligen Raten an den Bauträger.
    Die Wohnungsübergabe wird im Oktober 2017 stattfinden und eine Vermietung ist ab 01.11.17 möglich.

    Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass eine AfA erst mit Fertigstellung der Wohnung und damit erst bei der Steuererklärung für das Steuerjahr 2017 in Frage kommt.
    Nun war ich heute beim Finanzamt um meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2016 abzugeben und habe bei der Gelegenheit nachgefragt.
    Dort habe ich nun folgende Infos erhalten:
    - Abschreibungen möglich ab Kaufdatum (nach meinem Verständnis also Februar 2016)
    - anzusetzen jährlich mit 2,5% (Laut Infos im Web hätte ich für meinen Fall jetzt aber eine lineare Abschreibung über 50 Jahre mit jeweils 2% identifiziert - von 2,5% habe ich da nicht wirklich etwas gelesen, außer bei degressiver Abschreibung, die ja offenbar nur bis 2005 relevant war...)

    -> Ich hätte jetzt bis zur nächsten Steuererklärung (für das Steuerjahr 2017) gewartet, aber nach diesen Aussagen habe ich jetzt natürlich Sorge, dass ich dann etwas versäume. Allerdings kann ich die Aussagen nicht mit den Infos in Einklang bringen, die ich im Internet finde.

    Da ich mit der Anlage V völlig überfordert bin, wird zum Ausfüllen dann sowieso ein Steuerberater fällig sein.
    Ich wüsste jetzt allerdings wenigstens gerne, ob das tatsächlich bereits für 2016 relevant ist oder erst für 2017.
    Sind die Aussagen, die ich heute vom Finanzamt erhalten habe falsch?
    Könnt ihr mir bei dieser Frage weiterhelfen?

    Vielen Dank euch & Grüße

    #2
    AW: Ab wann kann man Abschreibungen bezüglich Wertminderung einer Wohnung ansetzen?

    Natürlich habe ich schon ausgiebig gegoogelt, aber trotzdem bin ich im Moment etwas ratlos.
    Verstehe ich nicht! Die Frage nach dem AfA-Beginn wird häufig gestellt und in der Regel auch korrekt beantwortet.

    Und zum AfA-Satz genügt ein Blick ins Gesetz.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ab wann kann man Abschreibungen bezüglich Wertminderung einer Wohnung ansetzen?

      Im Gesetzestext, der oben als Link zu finden ist, ist die Rede von Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
      steht nichts von Beginn der Vermietung
      (Es geht ja nicht um die tatsächliche Vermietung, sondern die Absicht zählt auch).

      Die 2,5 % würde ich mir schriftlich geben lassen, die klingen gut.

      Zum Ausfüllen der Anlage V gibt es doch im Internet jede Menge "nette" Links.

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        #4
        AW: Ab wann kann man Abschreibungen bezüglich Wertminderung einer Wohnung ansetzen?

        Kleine Ergänzung: Mit dem Jahr der Herstellung im Sinne von §7 Absatz 1 EStG ist das Jahr der Fertigstellung gemeint (vgl. R 7.4 EStR).
        Für 2016 ist also noch keine Abschreibung möglich.

        Andere Aufwendungen (z.B. Schuldzinsen zur Finanzierung) können aber bereits als Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit du deine Einkünfteerzielungsabsicht glaubhaft machen kannst.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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