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Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

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    Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

    Hallo,

    ich hatte zum ersten mal 2016 einen beruflichen Einsatz im Ausland über 2 Tage. Dieser wurde von meinem Arbeitgeber wie folgt erfasst und abgerechnet:
    http://fs5.directupload.net/images/170925/ttjiyexx.jpg

    Was gebe ich dies in der Steuererklärung unter in Anlage N unter Punkt "56 Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitenstellung" und unter "57 Vom Arbeitegeber steuerfrei ersetzt" ein?

    Ist das so richtig?
    http://fs5.directupload.net/images/170925/j8tftz6r.png

    Vorab vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

    Ich komme beim Frühstück auf 8 € Kürzung (41 € x 20% = 8,20 €)!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

      Danke erstmal für die Antwort. Wie kommst du auf 41€? Und sind die Werte im Elster Formular richtig eingetragen, evtl. Beträge noch abändern?

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        #4
        AW: Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

        Wie kommst du auf 41€?
        41 € sind der volle Tagessatz für Belgien, zumindest laut den Angaben in ElsterFormular! Die Kürzungen für Mahlzeitengestellung, nämlich 20% für das Frühstück und jeweils 40% für Mittag- und Abendessen
        werden nach der Gesetzeslage immer vom vollen Tagessatz aus berechnet.

        Ansonsten passen die Einträge, es ist wie so oft ein Nullsummenspiel.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

          Ok, allerdings war 24.11.2017 der Anreisetag und 25.11.2017 Abreisetag in Belgien. Zählt da nicht nur, wie auch von der Firma abgerechnet die 28€ pro Tag?

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            #6
            AW: Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

            Gut, das ist jetzt keine Frage zu ElsterFormular. Aber, um Deine Frage zu beantworten, Charlie war der Meinung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Kürzungen für Mahlzeitengestellung, nämlich 20% für das Frühstück und jeweils 40% für Mittag- und Abendessen
            werden nach der Gesetzeslage immer vom vollen Tagessatz aus berechnet.

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              #7
              AW: Steuererklärung: Auswärtstätigkeit im Ausland

              Nun, das ist jetzt nicht meine persönliche Meinung, zu dem gesamten Thema gibt es im EStG natürlich auch gesetzliche Regelungen.

              Die Details zu dem Thema sind im Übrigen in einem Anwendungsschreiben des BMF beschrieben:

              http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html

              Das muss jeder aber selbst durchlesen, denn Steuerberatung machen wir hier nicht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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