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Steuererklärung für 2013 und folgende

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    Steuererklärung für 2013 und folgende

    Hallo,

    ich möchte zum ersten mal eine Steuererklärung abgeben.
    Soweit ich informiert bin, kann ich in diesen Jahr noch rückwirkend die Steuer ab 2013 einreichen.
    Nun meine Frage:
    Ich habe 2013 Handwerkerleistungen bezahlt (Nachweis vorhanden). Kann ich diese noch geltend machen?

    #2
    AW: Steuererklärung für 2013 und folgende

    Ich habe 2013 Handwerkerleistungen bezahlt (Nachweis vorhanden). Kann ich diese noch geltend machen?
    Warum hast du Zweifel? Die Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen können im Rahmen der Erklärung für das Jahr 2013 natürlich noch geltend gemacht werden.
    Voraussetzungen: ordnungsgemäße Rechnung und Überweisung des Rechnungsbetrages!

    Einzutragen im Hauptvordruck auf Seite 3, Zeile 75

    - - - Aktualisiert - - -

    ich möchte zum ersten mal eine Steuererklärung abgeben.
    Nach deinen älteren Beiträgen hier im Forum kann diese Aussage ja wohl nicht stimmen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung für 2013 und folgende

      Deine Steuererklärung für 2013 inkl. Erstattungsansprüche wg. Handwerkerleistungen solltest Du so zügig abgeben, dass sie noch in diesem Jahr von der Finanzverwaltung bearbeitet werden kann. Begründung siehe

      http://www.steuerrat24.de/dynasite.c...&dspaid=997093

      Frist also nicht bis zum 31.12. ausschöpfen-sonst sind Erstattungsansprüch weg!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung für 2013 und folgende

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nach deinen älteren Beiträgen hier im Forum kann diese Aussage ja wohl nicht stimmen!
        Diese Frage gilt nicht für mich, sondern für eine andere Person, aber das müsste ich nicht extra erwähnen.
        Aber gut, dass du gut aufpasst.

        Kommentar

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