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    Steuerbescheid ausdrucken

    Hallo,
    mannoman ist das hier kompliziert hier, ich finde keinen Möglichkeit eine Thema neu anzufangen. Thema neu im Forum erstellen ! Wär das nicht mal was ?

    Also Thema Steuer-Bescheid ausdrucken. Exakt das ! Ausdrucken als offiziellen Beleg für Ämter usw.
    Es gibt Menschen, die den Steuerbescheid vorlegen müssen. in Papierform !!! jetzt endlich verstanden ???

    Mir ist klar , daß Elster nur Daten überträgt, keine Bescheide. Aber ich verstehe überhaupt nicht, daß WISO Steuer 2016 aus den Daten keinen Steuerbescheid erzeugen kann. Buhl nimmt in seiner Hilfe nicht mal das Problem zur Kenntnis. Als gäbe es das gar nicht.

    Wie kann ich nun einen Steuerbescheid in Papier (PDF) erzeugen ? Hat Jemand eine Idee ???
    Es kann doch nicht sein daß ich jetzt beim FA darum bitten muss. Das wär doch völlig idiotisch. Da kann ich ja gleich Papier hintragen ....






    Zitat von ClaudiaBR Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    nachdem ich gestern in meinem privaten Email-Account die Benachrichtigung hatte, dass seit dem 19.9.2017 unter elster unser Steuerbescheid 2016 z.V. steht und ich mich gestern mit unserem Zertifikat bei elster anmeldete,
    war ich erstmal überrascht über das neue Aussehen,
    fand keine übernommenen Altdaten, keine alten Emails, keine alten Benachrichtigungen und auch
    keinen Steuerbescheid 2016.

    Ich möchte nur unseren eigenen Steuerbescheid abrufen. Muss ich dafür etwas beantragen, aktualisieren oder sonst was tun?

    Die Steuererklärung habe ich mit den kostenlosen Formularen erstellt und vor ein paar Wochen über Elster an das FA übermittelt. Eine Extra-Software steht mir im Augenblick nicht zur Verfügung.

    Wäre für Hilfe dankbar.
    Gruß Claudia

    #2
    AW: Abruf Steuerbescheid 2016 über elster

    Hallo!

    Wenn Du ein neues Thema erstellen willst, musst Du Dich nur einloggen, zu dem entsprechenden Programm gehen und dort die Taste "Thema erstellen" aktivieren. Schon bist Du drin! Das müsste doch eigentlich auch ohne übermäßiges Können möglich sein.

    Einen Steuerbescheid kannst Du natürlich nicht ausdrucken. Es handelt sich hier um ein Dokument, das Dir vom Finanzamt zugeschickt wird. Deine Empörung kann ich nicht nachvollziehen.

    Mit freundlichem Gruß
    Bolletax
    Zuletzt geändert von Bolletax; 30.09.2017, 19:24.

    Kommentar


      #3
      AW: Abruf Steuerbescheid 2016 über elster

      ... musst Du Dich nur einloggen, zu dem entsprechenden Programm gehen
      Gemeint ist genau genommen das entsprechende Unterforum.

      Und der grüne Button mit weißer Schrift: + Thema erstellen befindet sich links oben und zusätzlich links unten und ist eigentlich nicht zu übersehen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abruf Steuerbescheid 2016 über elster

        Hallo, Charlie23!
        Ich stimme Dir zu, doch ich war nicht gleich auf das Wort UNTERFORUM gekommen und hatte keine Lust, alles noch einmal zurückzublättern.

        Und wie Du das mit dem +Zeichen hingekriegt hast, ist mir schleierhaft. Bei mir verweigert das Programm das Absenden mit dem Hinweis, dass das Zeichen nicht zulässig sei.

        MfG
        Bolletax

        Nachtrag: Jetzt hat es doch geklappt.

        Kommentar


          #5
          AW: Abruf Steuerbescheid 2016 über elster

          Bei mir verweigert das Programm das Absenden mit dem Hinweis, dass das Zeichen nicht zulässig sei.
          Das passiert mir manchmal auch, hauptsächlich, wenn ich Beiträge zitiere, in denen Anführungszeichen vorkommen.

          Mit dem Pluszeichen hatte ich aber noch keine Probleme. Hoffentlich bleibt das so! +++

          Mozilla Firefox 56.0 (32Bit)
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuerbescheid ausdrucken

            Habe mal die Beiträge extrahiert.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerbescheid ausdrucken

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Habe mal die Beiträge extrahiert.
              Und was bedeutet das?

              MfG
              Bolletax

              Nachtrag: Danke, ich habe es inzwischen kapiert: Einen gesonderten Threat eröffnet.
              In meinem Lateinunterricht vor gefühlten hundert Jahren gab es noch keine Threats im Internet.
              Zuletzt geändert von Bolletax; 02.10.2017, 09:46.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerbescheid ausdrucken

                Hallo,

                >>>Einen Steuerbescheid kannst Du natürlich nicht ausdrucken.

                Aber durchaus etwas Vergleichbares, nämlich den online abgerufenen Bescheid (sofern man das bei der Einreichung der Erklärung eingestellt hat, danach wird extra in einem Dialog gefragt).
                Dieser Bescheid ist zwar nicht offiziell, könnte aber trotzdem in vielen Fällen ausreichen.


                >>>Es kann doch nicht sein daß ich jetzt beim FA darum bitten muss. Das wär doch völlig idiotisch. Da kann ich ja gleich Papier hintragen ....

                Das verstehe ich nicht. Du hast doch einen schriftlichen Bescheid bekommen (per Post), und den kannst du kopieren so oft du willst (oder: s.o.). Ich wüsste nicht, dass das Finanzamt Kopien macht (OK, wenn man drum bittet geht das bestimmt, aber die Regel ist das sicher nicht).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid ausdrucken

                  Er wollte ihn aber "Ausdrucken als offiziellen Beleg für Ämter usw." und das geht mit den Bescheiddaten nun eben nicht.

                  Aber @UBatElsterForum hat wohl inzwischen einen Schreck bekommen und ist völlig verstummt. Oder?

                  Gruß
                  Bolletax

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid ausdrucken

                    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                    Nachtrag: Danke, ich habe es inzwischen kapiert: Einen gesonderten Threat eröffnet.
                    Thread, nicht Threat. Nur ein Buchstabe anders, aber komplett andere Bedeutung.

                    Thread: Faden (hier: Diskussionfaden)
                    Threat: Bedrohung, Drohung

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid ausdrucken

                      Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                      Er wollte ihn aber "Ausdrucken als offiziellen Beleg für Ämter usw." und das geht mit den Bescheiddaten nun eben nicht.
                      Hallo,
                      die Bescheiddaten aus ElsterFormular auszudrucken ist kein Problem und auch nach dem Bescheiddatenabruf möglich,
                      wenn danach diese mit der Erklärung abgespeichert wurden.

                      Relevante "nicht mehr Editierbare" Steuererklärung aufrufen,
                      Menü -> Bescheid -> Ansehen - klicken und schon liegen die Bescheiddaten als PDF vor.
                      Aus dem PDF-Reader Abspeichern und somit jederzeit druckbereit.

                      Ob dieser Ausdruck als offizieller Beleg stellvertretend dienen kann, ist eine andere Sache.
                      Die Seiten des Dokuments tragen das Wasserzeichen ElsterFormular und das Datum der Erzeugung der Bereitstellung.
                      Es gibt im Kopfblatt des Dokuments folgenden Hinweis:
                      Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!
                      Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird.

                      Evtl. unterstützt dieser amtliche Hinweis sogar die Akzeptanz bei den Stellen,
                      denen @UBatElsterForum diese Daten zukommen lassen möchte.

                      Edit:
                      sehe gerade, dass @reckoner in Post 8 die Druckerei schon beschrieben hat
                      Zuletzt geändert von Basteltyp; 02.10.2017, 23:08.
                      Gruß, Basteltyp

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid ausdrucken

                        Hallo,

                        >>>Er wollte ihn aber "Ausdrucken als offiziellen Beleg für Ämter usw." und das geht mit den Bescheiddaten nun eben nicht.

                        Das kommt wohl auf die Behörde an.
                        Wenn ich da beispielsweise an die GEZ* denke, oder an einen Einkommensnachweis für die Kindergartengebühren, dann dürften die Bescheiddaten durchaus ausreichen. Insbesondere wenn nur Lohnabrechnungen verlangt werden sollte dieses offizielle Dokument sicher reichen.

                        * für mich heißt die immer noch so

                        Aber bitte die Bescheiddaten nicht mit der Berechnung verwechseln, Letztere basiert nur auf den eingetragenen Daten (welche nicht mal eingereicht sein müssen).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Steuerbescheid ausdrucken

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Aber bitte die Bescheiddaten nicht mit der Berechnung verwechseln, Letztere basiert nur auf den eingetragenen Daten (welche nicht mal eingereicht sein müssen).
                          wer ist mit diesem Hinweis gemeint?

                          Die Beschreibung von mir stellt tatsächlich nur die Bescheiddaten als PDF dar,
                          der Begriff steht auch auf jeder Seite als Titel darüber.
                          Gruß, Basteltyp

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                            #14
                            AW: Steuerbescheid ausdrucken

                            Hallo Basteltyp,

                            ich meinte die Berechnung die man über das Taschenrechnersymbol bekommt, dort steht "Berechnung" oben drüber.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Steuerbescheid ausdrucken

                              Der allein verbindliche schriftliche Steuerbescheid unterscheidet sich nach meiner Erfahrung zumindest bei der Abrechnung immer noch von dem übermittelten Steuerbescheid, auch fehlen dort manchmal bestimmte Erläuterungen!

                              Ob ich den schriftlichen Steuerbescheid jetzt kopiere oder die unverbindliche Bescheiddatenabholung ausdrucke, das ist doch sehr wohl ein Unterschied.

                              Maßgeblich ist nun mal allein der schriftliche Steuerbescheid!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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