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Frage zu Steuerklasse 3 und 5

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    Frage zu Steuerklasse 3 und 5

    Hallo zusammen,
    ich weiß nicht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich versuche es jetzt einfach mal...

    Bisher ist es so, dass mein Mann einen recht gut bezahlten Job hat, mit dem wir alleine gut durch den Monat kommen. Ich selbst arbeite auf Mini-Job-Basis (guter Stundenlohn) und kümmer mich um Haus, Garten und Kinder. Wir haben das Glück, dass wir mein Gehalt nicht zum Leben unbedingt brauchen. Es ist somit "nur" ein willkommenes Zubrot und eine schöne Abwechslung zum Alltag und ich freue mich dass ich nur aus Spaß an der Arbeit arbeiten gehen kann. Zuhause fällt mir die Decke aber auch nicht auf den Kopf. Langweilig wird mir auch nicht. Das erstmal kurz zu unserer aktuellen Situation.

    Die Steuererklärung habe ich jedes Jahr über Elster selbst gemacht und wir haben jedes Jahr immer zwischen 3000 und 4000 Euro zurück bekommen.

    Nun habe ich von meinem AG einen Teilzeitjob von 15 Stunden angeboten bekommen. Ich würde zwar somit jeden Monat mehr Geld verdienen, als mit meinem 450 Euro Job, insgesamt stelle ich mich aber was den Stundenlohn betrifft netto etwas schlechter.
    Eine Höherstufung ist nicht möglich, da ich in einem Beruf arbeite, der mir zwar viel Spaß macht, ihn aber nicht durch eine Ausbildung erlernt habe und somit nur als Hilfskraft eingruppiert werden kann. Da sind leider meinem Vorgesetzten die Hände gebunden, da er sich an Vorgaben und konkrete Einstufungstabellen halten muss. Der 450 Euro Vertrag ermöglichte mir bisher einen höheren Stundenlohn, da Steuer und Sozialabgaben nicht angefallen sind.
    Da mir aber der Job Spaß macht, man auch mit mehr Stunden pro Woche ein bisschen mehr im Geschehen eingebunden ist und ich natürlich auch mein Rentenkonto mit einem Teilzeitjob etwas mehr aufstocken würde, bin ich nun am überlegen, ob ich das Angebot trotzdem annehmen soll. Den etwas geringeren Stundenlohn hätte ich in Kauf genommen.

    Mein Mann verdient natürlich wesentlich mehr und hat somit Steuerklasse 3. Ich verdiene dagegen mit meinen 15 Stunden nur ein kleinen Zugabe und hätte die Steuerklasse 5.

    Nun habe ich zusätzlich mal per Elster, in der Hoffnung alle Angaben einigermaßen richtig angegeben zu haben, die Situation grob durchgerechnet und bin doch ziemlich erschrocken.
    Hätte ich 2016 bereits den Teilzeitjob mit 15 Stunden gehabt hätten wir laut Elster ca. 2600 Euro weniger zurück bekommen, als mit meinem 450 Euro-Job!!!
    Kann das wirklich sein????? Oder habe ich womöglich falsch gerechnet.
    Wenn die Rückerstattung so viel weniger wäre, als die Jahre zuvor mit meinem 450 Euro Job, würde sich der Teilzeitjob absolut nicht rechnen.
    Mit einem Teilzeitjob stehe ich was den Stundenlohn betrifft ja so schon schlechter da, aber wenn ich dann noch den Betrag abziehe, den wir bei der Steuererklärung weniger bekommen würden, bleibt am Ende so gut wie gar nichts mehr übrig. So gerne mache ich dann meinen Job doch nicht und würde eher mehr Freizeit genießen wollen und mein Rentenkonto privat aufstocken.

    Aber kann das wirklich sein? Ich kann das gar nicht glauben...Ich würde praktisch deutlich weniger verdienen und dafür mehr als doppelt so viel arbeiten müssen. Ich dachte mit Steuerklasse 5 würde man eh schon viel Steuern zahlen. Dass die Rückerstattung etwas geringer ausfallen würde, war mir bewusst, aber dass es doch so extrem ist, überrascht mich ehrlich gesagt schon sehr und hoffe nun wirklich, dass ich mich einfach bei den Eingaben beim Elsterprogramm vertran habe.

    Einen Steuerberater haben wir nicht. Wie gesagt mache ich unsere Steuererklärung jedes Jahr selbst. Ich fand bisher unsere Situation nie so kompliziert, dass wir einen Steuerberater benötigt haben. Mit dem Ergebnis waren wir bisher auch immer sehr zufrieden. Aber nun kommen doch Zweifel. Aber bevor ich jetzt doch viel Geld für einen Steuerberater hinlege, wollte ich erstmal sicher sein, dass ich nicht was Grundlegendes bei der Berechung falsch gemacht habe oder ob das doch ungefähr so richtig ist.

    Vielleicht hat jemand von euch eine ähnliche Situation oder kennt sich mit so etwas genauer aus.
    Wisst ihr eventl. auch ob die Servicestelle des Finanzamtes bei so was helfen können und vielleicht auf die Schnelle bei so was einen Blick auf meine Steuerberechnung werfen und sehen können ob irgendwo ein Fehler vorliegt? Oder machen die sowas grundsätzlich nicht?

    Ich bedanke mich bereits schon mal ganz herzlich für eure Hilfe!!

    Liebe Grüße Kati

    #2
    AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

    Hallo,

    das kann schon sein.
    Du schreibst nichts genaues.
    Hast du Anlage Vorsorgeaufwand für dich ausgefüllt?
    Bei der bisherigen Erstattung scheint dein Mann doch hohe Werbungskosten zu haben.
    Ganz allgemein: Bei Stkl III und Stkl V scheinen mir ca.1500 € bei relativ großem Verdienstunterschied nicht außergewöhnlich.
    Aber was hat deine Frage mit Elster zu tun?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

      Hallo,

      Steuerklassen sind nur zur Besteuerung des Monatslohns / Gehalts relevant.
      Bei der Festsetzung der Einkommensteuer spielen die keine Rolle.
      Es werden alle Einkünfte mit den Aufwendungen / Pauschalen / Werbungskosten eines Jahres verrechnet.
      Ob man etwas erstattet bekommt oder nachzahlen muss ist kein vergleichbarer Maßstab.
      Als Vergleich sollte man letztendlich das Jahresnetto nach Abzug aller Steuern beachten.

      Ein Minijob ist steuerlich nicht relevant, wenn Sie aber Aufstocken, werden Sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben.
      Es kann trotzdem die persönliche Finanzlage verbessern.
      Gruß, Basteltyp

      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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        #4
        AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

        Erstmal lieben Dank für die Antworten!! Das ging ja wirklich schnell!!

        @FIGUL
        wenn ich jetzt keinen Denkfehler mache und dich richtig verstanden habe, sind meine Daten beim Elster-Programm automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen worden. Da musste ich nichts extra ausfüllen. Habe gerade nochmal nachgeschaut.
        Ja, mein Mann hat ziemlich hohe Werbungskosten, die wir absetzen können. Allein die Entfernungspauschale bringt einiges. Dazu noch ein paar kleine sonstige Sachen die ich immer angebe, wie z.B. Aufwendungen für Arbeitsmittel, Kontoführungsgebührenpauschale,...
        Die Sonderausgaben machen auch nochmal ein bisschen was aus, wie z.B. zusätzliche Altersvorsorge, Zuwendungen. Da kommt einiges zusammen, was wir absetzen können.

        Du meinst, dass ca. 1500 Euro bei Steuerklasse 3 und 5 und großem Gehaltsunterschied normal sind? Okay, dann sind wir wohl eher bisher sehr "verwöhnt" gewesen was unsere jährliche Steuerrückerstattung betrifft. Ich empfinde den Unterschied sehr groß und war überrascht, dass wir, wenn ich mit einem Teilzeitjob anfange, doch so viel weniger zurück bekommen, als wie bisher gewohnt, trotz mehr Arbeitsstunden.
        Damit habe ich nicht gerechnet. Wenn ich das, was wir dann weniger bekommen noch von meinem Verdienst vom Teilzeitjob abziehe, rechnet sich das für mich eigentlich somit nicht wirklich. Da bleibt mir bei einem 450 Euro-Job deutlich mehr übrig und zusätzlich muss ich dafür noch weniger tun. Ich würde praktisch mit den mehr gearbeiteten Stunden nur die künftig verminderte Steuerrückerstattung auffangen oder habe ich einen Denkfehler?
        Mich wundert es wirklich, dass das wirklich sein kann, denn wo bleibt da der Anreiz?

        Meine Frage hat in so weit mit Elster zu tun, weil ich das mit der extrem verminderten Steuerrückerstattung bei Lohnsteuerklasse 3 und 5 einfach nicht so wirklich glauben konnte und ich daher dachte, dass ich vielleicht bei den ganzen Formularen vom Elsterprogramm, einen ganz offensichtlichen Eingabefehler gemacht hätte. Aber wenn du sagst, dass die Höhe tatsächlich nicht ungewöhnlich erscheint, dann liegt wohl auch kein Fehler vor.


        @Basteltyp
        dass am Jahresende beide Verdienste zusammengerechnet werden und mit Aufwendungen, Pauschalen und Werbungskosten verrechnet werden, weiß ich.
        Daher spielt es wohl unterm Strich am Ende auch keine Rolle, ob man 4/4 hat oder 3/5 hat. Die zu zahlenden Steuern bleiben immer gleich. Bei 4/4 wird halt jeden Monat etwas mehr vom Brutto abgezogen, bei 3/5 erfolgt das über die Steuererklärung. Ein Mini-Job ist für mich steuerlich nicht relevant, ein Teilzeitjob schon. Das stimmt.
        Daher hatte ich mir ja auch die Mühe gemacht und habe einfach nochmal mit unseren Daten von der Lohnsteuerabrechnung 2016 etwas herum gespielt und meinen Teilzeitjob mit einfließen lassen und mit dem Verglichen, was mit meinem Mini-Job heraus kam. Der große Unterschied hat mich sehr überrascht. Wenn ich diesen Unterschied von meinem Teilzeitjobgehalt abziehe, stehe ich definitiv deutlich schlechter da, als mit meinem Mini-Job. Meine persönliche Finanzlage würde es also auf keinen Fall verbessern. Oder vergesse ich wichtige Aspekte?

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          #5
          AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

          Hallo,

          Zitat: wenn ich jetzt keinen Denkfehler mache und dich richtig verstanden habe, sind meine Daten beim Elster-Programm automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen worden. Da musste ich nichts extra ausfüllen. Habe gerade nochmal nachgeschaut.

          Das gilt für ElsterFormular und stimmt natürlich. z.Bsp. bei - Mein Elster - ist das anders
          Da du aber unter -Allgemein... gepostet hast, konnte ich natürlich nicht wissen, dass du EF verwendest.
          Diese Angabe wäre natürlich von Vorteil gewesen und hätte diesen Teil meiner Antwort überflüssig gemacht.

          Gruß FIGUL
          Zuletzt geändert von FIGUL; 02.10.2017, 17:44. Grund: Korrektur
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

            _Damit habe ich nicht gerechnet.

            Jaja, das haben wir schon verstanden.

            _zusätzlich muss ich dafür noch weniger tun.

            ... aber wenns doch soviel Spaß macht ...

            _Daher hatte ich mir ja auch die Mühe gemacht und habe einfach nochmal mit unseren Daten von der Lohnsteuerabrechnung 2016 etwas herum gespielt und meinen Teilzeitjob mit einfließen lassen und mit dem Verglichen, was mit meinem Mini-Job heraus kam.

            Was wirklich heraus kommt, dass wissen wir jedenfalls nicht. Vielleicht zahlst Du mehr Steuern, hast aber trotzdem mehr in der Tasche.

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              #7
              AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

              Der große Unterschied hat mich sehr überrascht.
              So überraschend ist das nicht, wenn man bedenkt, dass ein pauschal versteuerter Minijob im steuerpflichtigen Einkommen überhaupt nicht erscheint, das sind pro Jahr immerhin 5.400 €,
              die für den Arbeitnehmer im Ergebnis steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

              Arbeitet man hingegen auf Steuerklasse, bleiben zwar jährlich mindestens 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie diverse Vorsorgeaufwendungen steuerfrei, aber für den Rest fällt
              Einkommensteuer an, die im progressiven Steuertarif bei einem recht gut verdienenden Ehegatten natürlich entsprechend hoch ausfallen kann.
              Vom Netto gehen dann auch noch die Sozialversicherungsbeiträge weg, wobei allerdings die Beiträge zur Rentenversicherung nicht verloren sind.

              Man könnte auch zu dem Schluss kommen, dass die steuerliche Begünstigung von Minijobs und deren Behandlung bei der Sozialversicherung dafür verantwortlich ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

                Warum denn gleich so zynisch E.L.Fant??
                Natürlich wollte ich nicht wissen, was genau raus kommt, sondern habe lediglich um eine Einschätzung gebeten, ob es realistisch ist, dass so ein großer Unterschied bei der Steuerrückerstattung heraus kommen kann, wenn man Mini-Job und Teilzeit-Job gegenüber stellt.
                Daher auch meine Frage, ob jemand Ähnliches erlebt hat.
                Ich bin sicherlich nicht die einzige, die auf Minijobbasis arbeitet und dann auf Teilzeit wechseln möchte und am Ende die große Überraschung erlebt. Hätte ja auch sein können, dass der von mir errechnete Unterschied dermaßen ungewöhnlich hoch ist, dass eher ein Eingabefehler meinerseits in den Elsterformularen vorliegt.

                Ich dachte ein solches Forum ist zum Austausch solcher Fragen da....


                @Charlie
                Ja, da hast du recht. Bei einem Teilzeit-Job geht natürlich auch einiges mehr in die Rentenkasse, als bei einem Mini-Job. Ein Punkt, den man sicherlich nicht unterschätzen sollte.

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                  #9
                  AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

                  Ich dachte ein solches Forum ist zum Austausch solcher Fragen da....
                  Solche Fragen werden hier zwar häufiger gestellt, sind aber eigentlich nicht das Kernthema des Forums.

                  Denn streng genommen geht es in dem Forum um Fragen der elektronischen Steuererklärung -ELSTER-. Damit hat die Fragestellung aber nichts zu tun!

                  Aufgrund allgemein gehaltener Fragen ohne genaue Zahlenangaben lässt sich auch nicht seriös abschätzen, ob nun ein Berechnungsergebnis zutrifft oder nicht.

                  Eine Angabe, wie ein recht gut bezahlter Job, ist nicht wirklich aussagekräftig. Dahinter können 60.000 € oder auch 110.000 € pro Jahr stecken, was steuerlich schon einen Unterschied ausmacht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Frage zu Steuerklasse 3 und 5

                    @Charlie
                    Okay, dann bin ich tatsächlich im falschen Forum gelandet.
                    Dachte, dass hier auch solche Fragen diskutiert werden und nicht nur hauptsächlich Fragen zur elektronischen Steuererklärung an sich.
                    Dann tut es mir leid, dass ich hier meine Frage gestellt habe, sorry!!
                    Danke dir für die Erklärung!!
                    Und auch lieben Dank nochmal an alle, die mir trotzdem geantwortet haben und versucht haben, meine Frage zu beantworten!!

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