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Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

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    Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

    Hallo,

    Hier wurde ja das Thema Günstigerprüfung gut erklärt. Mein Problem ist nun, dass mir das Finanzamt dieses Jahr den Kinderfreibetrag gegeben und das Kindergeld abgezogen hat, obwohl ich das Kindergeld gar nicht bekomme, das bekommt mein Kind inzwischen direkt (ist in Ausbildung).

    Ich muss hinzufügen, dass ich im Formular versehentlich beim Übertrag von 2015 das halbe Kindergeld dringelassen hatte, den Kinderfreibetrag aber gar nicht angekreuzt hatte. Kann mich jemand aufklären, wie ich das hätte erklären müssen und wie das korrekt aussehen müsste:

    - Mutter lebt nicht mehr
    - Kind über 18 in Ausbildung
    - Kind lebt nicht bei mir
    - Kind kriegt Kindergeld
    - Kinderfreibetrag?


    Danke im Voraus,
    Tom

    #2
    AW: Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

    Das ist doch aber zumindest auf den ersten Blick in Ordnung! Es geht nur um den Kindergeldanspruch, nicht darum, an wen das Kindergeld tatsächlich ausbezahlt wird.

    Das Kind hat nie einen eigenen Kindergeldanspruch!

    Was mich etwas stutzig macht, ist allerdings, dass die Auszahlung an das Kind häufig dann erfolgt, wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

    Wenn du deiner Unterhaltsverpflichtung ausreichend nachkommst, steht dir mindestens der halbe Kindergeldanspruch zu, eventuell sogar der gesamte Anspruch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

      @ Charlie24
      Da die Mutter des Kindes nicht mehr lebt, hat eagle1 den vollen Kindergeldanspruch.
      Eine Auszahlung an volljährige Kinder (direkt oder indirekt) ist meines Wissens nicht so ungewöhnlich, habe in meinem Bekanntenkreis auch zwei "Kinder" welche das Kindergeld selbst überwiesen bekommen.


      @eagle1
      Anlage KIND
      Zeile 6: den vollen Kindergeldanspruch eintragen
      Zeile 8: Adresse des Kindes
      Zeile 10: leibliches Kind bei dir, kein Kreuz für Ehegatten
      Zeile 11-13: keine Angabe
      Zeile 14: Todestag des anderen Elternteils
      Zeile 15: Angaben zur Ausbildung

      ggf. noch Zeile 50/51


      Den Anspruch auf Kindergeld hast du, nicht das Kind. An wen es tatsächlich ausgezahlt wurde ist unerheblich. Den Antrag auf Kinderfreibetrag hast du gestellt durch Abgabe der Anlage KIND.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.10.2017, 07:14.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

        Verstehe, das heisst, dann hat das Finanzamt das im Grunde schon korrekt gemacht und meine Falschangabe von alleine berichtigt wie es aussieht.

        Jedenfalls hab ich das jetzt auch mal verstanden, vielen Dank!



        Gruss,
        Tom

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          #5
          AW: Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

          Da die Mutter des Kindes nicht mehr lebt, hat eagle1 den vollen Kindergeldanspruch.
          Ich bin mit solchen Aussagen immer etwas vorsichtig. Das Kind könnte ja auch bei den Großeltern leben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Günstigerprüfung ohne Kindergeld?

            @ charlie24

            Ich Antworte nur auf die gestellte Frage bzw. den vorgetragenen Sachverhalt. Dafür passt die Antwort.

            Mit dem "Was wäre wenn" können sich gerne andere beschäftigen.
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.10.2017, 14:40.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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