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Reverse Charge – welche Zeile(n)

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    Reverse Charge – welche Zeile(n)

    Hallo,

    ich hoffe, jemand kann mir bei meiner Frage weiterhelfen.
    Ich bin als Lektorin tätig und arbeite u. a. mit einem Lektoratsdienst in den Niederlanden zusammen. Dieser stellt mir Rechnungen aus mit dem Hinweis "Reverse Charge - Umkehr der Steuerschuld an xy - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Nun sitze ich an der Umsatzsteuervoranmeldung. Meine übrigen Leistungen im Inland trage ich in Zeile 26 ein – in welche Zeile(n) muss ich den Betrag, den mir das holländische Unternehmen überweist, eintragen? Muss ich deswegen noch zusätzliche Formulare abgeben? Wenn ja, welche?

    Vielen Dank für Hilfe!

    #2
    AW: Reverse Charge – welche Zeile(n)

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner beginnt bei Zeile 46. Einfach mal lesen was alles abgefragt wird

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      #3
      AW: Reverse Charge – welche Zeile(n)

      Muss ich deswegen noch zusätzliche Formulare abgeben? Wenn ja, welche?
      Bei der Voranmeldung sind keine zusätzlichen Formulare vorgesehen. Bei der Umsatzsteuererklärung sind Angaben in der Anlage UR zu machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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