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Temporäre Zweitwohnung

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    Temporäre Zweitwohnung

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe ich bin hier einigermaßen richtig; falls nicht bitte ich um einen kurzen Hinweis

    Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Stadt A, wo ich bis zum 30.09. auch gearbeitet habe.
    Seit dem 01.10. arbeite ich jedoch in Stadt B in einem anderen Bundesland und habe dort temporär eine möblierte Wohnung bezogen. Ich pendele am Wochenende von B nach A, 90% per Bahn mit Bahncard, 10% per Auto.

    Sobald meine Probezeit beendet ist, wird meine Lebensgefährtin auch nach Stadt B kommen; sie arbeitet derzeit noch in Stadt A.
    D.h. die Situation mit zwei Wohnungen wird etwa 6 Monate existieren, danach wollen wir ein Haus in Stadt B beziehen.

    Ich bin mir momentan unsicher, wie das für die Steuereklärung aussieht... Es ist ja durchaus so, dass ich einen "kleinen" Umzug aus beruflichen Gründen vollzogen habe und meine Lebensgefährtin wird selbiges in einem halben Jahr tun.

    a) Kann ich den berufsbedingten Umzug in eine Zweitwohnung am Zweitwohnsitz geltend machen?
    b) Kann meine Lebensgefährtin den "großen" Umzug dann im nächsten Jahr steuerlich geltend machen?
    c) Wo kann ich nachlesen, was ich alles im Bezug eines berufsbedingten Umzugs geltend machen kann?
    d) Entspricht meine Situation einer doppelten Haushaltsführung?
    e) Sind meine Kosten für die Heimfahrten am Wochenende (Zugtickets, Bahncard, Km-Pauschale Auto) steuerlich relevant?

    Viele Grüße,
    Chris

    #2
    AW: Temporäre Zweitwohnung

    Kläre das bitte mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens. Das Forum hier dreht sich um das Thema "ELEKTRONISCHE Steuererklärung", nicht aber um Steuerberatung. Und Steuerberatung ist hier nach dem Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Temporäre Zweitwohnung

      Hallo chris_,

      grundsätzlich geht es hier um Probleme rund um die elektronische Steuererklärung, aber dein Problem ist keines davon und Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.

      Tschüß

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        #4
        AW: Temporäre Zweitwohnung

        Unabhängig davon, dass die Fragen nichts mit ELSTER zu tun haben, werden fast alle Fragen (ausgenommen c) in der Eingabehilfe von z. B. ElsterFormular vollständig beantwortet.
        Man muss die Antworten nur lesen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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