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Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

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    Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

    Hallo,

    wir haben ein etwas kompliziertes Gefüge seit Mitte 2015. Wir haben ein Pflegekind übernommen (aus der Familie). Für dieses Kind erhalten wir Kindergeld und Beihilfe zum Lebensunterhalt (der Bescheid geht eigentlich an die Mutter, wir erhalten aber das Geld, weil das Kind bei uns lebt). Weitere Hilfen erhalten wir nicht. Das Kind ist auch auf keiner Lohnsteuerkarte eingetragen.
    Frage 1: Sollten wir es auf die Lohnsteuerkarte (Mehrverdiener?) nehmen?
    Frage 2: Das Ganze war und ist eine ziemliche Belastung, v.a. auch finanziell. Fahrerei zur Mutter zweimal wöchentlich, jede Menge Windeln, Babymilch, Kita-Platz, usw. Kann ich diese für uns außergewöhnliche Belastung irgendwo anrechnen? Und wenn ja, wo am Besten? Und was alles? Ich denke, den größten Teil der Belege habe ich aufgehoben.

    Ach ja, es geht um die Steuererklärung 2015 und 16

    Vielen Dank im Voraus!!

    #2
    AW: Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

    Das hat jetzt mit Elster nicht so wirklich etwas zu tun, daher nur ganz knapp:

    Solange die Mutter das Kindergeld ausgezahlt bekommt, dokumentiert Ihr damit, dass das sog. "Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern" noch besteht. Dann geht gar nichts. Bestände dieses Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr, könntet ggf. Ihr das Kindergeld beantragen und das Kind würde dann -steuerrechtlich- allein als Euer Kind gelten mit der Folge der ganzen daran hängenden Vergünstigungen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

      Danke, Picard777 für deine Antwort.
      Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Den Kindergeldantrag haben wir gestellt und dem wurde auch stattgegeben. Kindergeld erhalten also wir. Begründung lautet: 'Kind im Haushalt aufgenommen' Befristet bis Februar 33.
      Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist es so, dass unsere Daten herangezogen werden (also Miete, Heizkosten usw) der Bescheid aber auf die Mutter augestellt ist, wir aber eine Kopie erhalten und auch das Geld.
      Hilft das weiter?
      Vielen Dank im Voraus für Sachdienliche Hinweise. Ich warte jetzt mal noch damit alle gefühlt 1000 Kassenzettel zu addieren...

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        #4
        AW: Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

        Das hilft schon weiter, aber dann ist mir nicht klar, worauf Du hinaus willst:

        Die von Dir genannten Positionen sind mit Ausnahme der Kita durch das Kindergeld und Kinderfreibetrag pauschal steuerlich abgegolten. Wie bei allen Eltern auch. Weshalb soll das bei Euch anders sein als bei "normalen" Eltern ? Und Kinderbetreuungskosten sind auf der Anklage Kind Seite 3 einzutragen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

          Na ja, weil wir nicht die (leiblichen) Eltern sind, sondern ein hilfebedürftiges Kind unentgeltlich pflegen. So zumindest mein Verständnis. Wir hatten beispielsweise auch keinen Anspruch auf Elterngeld, weil wir nicht nahe genug verwand sind. Die zweimal wöchentlichen Fahrten zur Mutter gingen auch ganz schön ins Geld (190 km einfacher Weg)
          Ich wüsste einfach gerne, ob ich da etwas davon auf Seite 3 Hauptvordruck unter außergewöhnliche Belastung für Pflege einer hilflosen Person eintragen kann.

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            #6
            AW: Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

            "Hilflos" ist nur, wer in dem betroffenen Jahr einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "H" hat oder Pflegestufe 3 bzw. Pflegegrad 4 oder 5. Die normale Pflegebedürftigkeit eines Babys oder Kindes ist ja nicht krankhaft oder außergewöhnlich.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Pflegekind ohne Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung angeben?

              Danke. Schade.

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