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Allgemeine Angaben und Adresse des Kindes

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    Allgemeine Angaben und Adresse des Kindes

    Hallo,

    ich bin vom Finanzamt aufgefordert worden einige Lohnsteuererklärungen der letzten Jahre abzugeben.
    Im letzten Jahr habe ich mich aber von meiner Frau getrennt und wir stehen kurz vor der Scheidung.
    Des Weiteren sind wir 2x umgezogen.
    In diesem Zusammenhang sind einige Fragen aufgetaucht.

    Gebe ich bei dem Allgemeinen Angaben die heutige Adresse oder die von z.B. 2014 an?
    Auch beim Familienstand bin ich mir unsicher, da ich ja damals nicht als getrennt leben galt.

    In der Anlage Kind soll man die Adresse des Kindes eintragen.
    Trage ich dort unsere damalige gemeinsame Adresse oder die heutige Adresse an? (Meine Tochter lebt bei ihrer Mutter)

    Ich befürchte das ich da alles durcheinander bringe, wenn ich 3 verschiedene Adressen in der Steuererklärung eintrage, obwohl ja im Jahr 2014 noch alle im gemensamen Haushalt gelebt haben.
    Nur halt seit letztem Jahr nicht mehr.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Allgemeine Angaben und Adresse des Kindes

    Auf Seite 1 kommen die aktuellen Anschriftendaten. Ich denke nicht, dass das Finanzamt den Bescheid an die alte Adresse senden soll.

    Der Familienstand bezieht sich auf das konkrete Jahr, wofür Du die EINKOMMENSTEUERerklärung machst.

    In der Anlage Kind kommt die damalige Adresse. ABER: Die Adresse braucht Ihr aber nur eine Adresse einzutragen, wenn Sie bei der Zusammenveranlagung von Euch abweichend war bzw. bei der Einzelveranlagung von DEINER abwich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Allgemeine Angaben und Adresse des Kindes

      Zitat von Oegli Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich bin vom Finanzamt aufgefordert worden einige Lohnsteuererklärungen der letzten Jahre abzugeben.
      Im letzten Jahr habe ich mich aber von meiner Frau getrennt und wir stehen kurz vor der Scheidung.
      Des Weiteren sind wir 2x umgezogen.
      In diesem Zusammenhang sind einige Fragen aufgetaucht.

      Gebe ich bei dem Allgemeinen Angaben die heutige Adresse oder die von z.B. 2014 an?
      Auch beim Familienstand bin ich mir unsicher, da ich ja damals nicht als getrennt leben galt.

      In der Anlage Kind soll man die Adresse des Kindes eintragen.
      Trage ich dort unsere damalige gemeinsame Adresse oder die heutige Adresse an? (Meine Tochter lebt bei ihrer Mutter)

      Ich befürchte das ich da alles durcheinander bringe, wenn ich 3 verschiedene Adressen in der Steuererklärung eintrage, obwohl ja im Jahr 2014 noch alle im gemensamen Haushalt gelebt haben.
      Nur halt seit letztem Jahr nicht mehr.

      Vielen Dank für die Hilfe!
      Hallo,

      bei den allgemeinen Angaben die aktuelle Adresse
      Bei den weiteren Angaben, die für das Jahr entsprechenden Daten.
      Für das Trennungsjahr kann noch eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Allgemeine Angaben und Adresse des Kindes

        Du trägst bei den allgemeinen Angaben deine heutige Adresse ein und beim Familienstand den für das jeweilige Erklärungsjahr gültigen Status, bis zur Trennung also verheiratet.

        Beim Kind musst du bis zur Trennung doch gar keine Adresse angeben, danach erst die jetzige, also die aktuelle Adresse der Mutter.

        Du solltest dich mit deiner Frau bezüglich der Zusammenveranlagung verständigen, soweit eine Zusammenveranlagung gewollt ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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