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Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

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    Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

    Ein herzliches hallo in die Runde!

    Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2015. Diese ist fertig, ich habe nur eine letzte, nicht unerhebliche Entscheidungsfrage.

    Zu meinem Hintergrund:
    Bis 2013 war ich hauptberuflich als selbständiger Freiberufler tätig, im Jahr 2014 nur noch zum Teil mit Einnahmen um die 10.000 €. Im Jahr 2015 war ich nurmehr nebenberuflich selbständig, 2016 gar nicht mehr - und ab 2017 soll es lediglich als Übungsleiter mit Jahreseinnahmen im Umfang von wenigen hundert Euro sein.

    Zum Steuerjahr 2015:
    Durch die eine Tätigkeit habe ich als freiberuflicher Trainer im gemeinnützigen Bereich rund 500 € Honorar eingenommen - wie in all den Vorjahren umsatzsteuerbefreit.
    Doch die andere Tätigkeit war zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.

    Zu meiner Unklarheit:
    Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. ~ 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich. Die eine Möglichkeit sehe ich darin, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich und was muss ich ggf. dabei beachten? Oder ist es ratsamer, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Umsatzsteuer einfach abzuführen? Welche Nachteile könnte das mit sich bringen?

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
    MfG
    Rainer

    #2
    AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

    Hallo Rainer F.

    wer Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss diese auch abführen, denn die Firma die die Rechnung erhalten hat, zieht sich ja den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer.

    Das ist eine Frage, die du besser einem Steuerberater deines Vertrauens stellst -> das kann und darf dieses Forum nicht leisten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

      Zitat von Rainer F. Beitrag anzeigen
      Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. ~ 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich
      Es ist aber ja das Vorjahr ausschlaggebend, in dem Du aber natürlich auch unter der Grenze lagst.

      Wenn Du 2015 zur Umsatzsteuer optiert hast dann bist Du an diese Option bis 2019 gebunden.

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        #4
        AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

        Wenn Du 2015 zur Umsatzsteuer optiert hast dann bist Du an diese Option bis 2019 gebunden.
        Richtig, das setzt aber eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt voraus.

        Wenn er nur zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen hat, kann er das ja so angeben und muss die Steuer dann eben abführen. Siehe den Beitrag von @holzgoe
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen ... Siehe den Beitrag von @holzgoe
          Nein, der Beitrag von holzgoe hat nichts mit unberechtigtem Steuerausweis zu tun. holzgoe hat nämlich gesagt:

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          die Firma die die Rechnung erhalten hat, zieht sich ja den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer.
          Das wäre bei unberechtigten Steuerausweis rechtswidrig.

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            #6
            AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

            Hallo,

            bei unberechtigtem Steuerausweis käme ja der § 14c UStG ins Spiel ->

            (2) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.
            Der nach den Sätzen 1 und 2 geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen und nach dessen Zustimmung in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Voraussetzungen des Satzes 4 eingetreten sind.

            Tschüß

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              #7
              AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

              Wenn jemand schreibt:

              Die eine Möglichkeit sehe ich darin, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich und was muss ich ggf. dabei beachten? Oder ist es ratsamer, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Umsatzsteuer einfach abzuführen?
              dann gehe ich jetzt nicht davon aus, dass er irgendwann zur Umsatzsteuer optiert hat.

              Eine Berichtigung gegenüber dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft, ist nach meiner Erfahrung eher graue Theorie als realistisch umzusetzen. Wir schreiben das Jahr 2017 und es geht um eine Rechnung aus dem Jahr 2015!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                .......
                dann gehe ich jetzt nicht davon aus, dass er irgendwann zur Umsatzsteuer optiert hat.

                Eine Berichtigung gegenüber dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft, ist nach meiner Erfahrung eher graue Theorie als realistisch umzusetzen. Wir schreiben das Jahr 2017 und es geht um eine Rechnung aus dem Jahr 2015!
                Hallo,

                da sehe ich auch so, denn er will jetzt ja erst die erste Erklärung machen und überlegt, wo er es einträgt bzw. eintragen soll.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

                  Hallo und allerbesten Dank an L. E. Fant, holzgoe und Charlie24!

                  Das sind viele hilfreiche Hinweise! :-)

                  Insbesondere auch dieser hier:
                  Eine Berichtigung gegenüber dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft, ist nach meiner Erfahrung eher graue Theorie als realistisch umzusetzen. Wir schreiben das Jahr 2017 und es geht um eine Rechnung aus dem Jahr 2015!t

                  Ich habe für mich zum jetzigen Zeitpunkt folgenden Schluss aus euren guten Informationen gezogen:

                  Obwohl ich nie dem Finanzamt gegenüber förmlich zur Umsatzsteuer "optiert habe", gebe ich in der Steuererklärung für 2015 die Umsatzsteuer an, die ich ja auch in der Rechnung an die AG ausgewiesen habe und führe diese Steuer an das Finanzamt ab - in dem Wissen, dass ich dann bis einschließlich 2019 nicht als Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei Honorare beziehen könnte, sondern so lange umsatzsteuerpflichtig wäre.

                  Gruß & Dank
                  Rainer F.

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                    #10
                    AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

                    Obwohl ich nie dem Finanzamt gegenüber förmlich zur Umsatzsteuer "optiert habe", gebe ich in der Steuererklärung für 2015 die Umsatzsteuer an, die ich ja auch in der Rechnung an die AG ausgewiesen habe und führe diese Steuer an das Finanzamt ab - in dem Wissen, dass ich dann bis einschließlich 2019 nicht als Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei Honorare beziehen könnte, sondern so lange umsatzsteuerpflichtig wäre.
                    Du gibst die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer in Zeile 102, Kennzahl 318 an, da passiert dann gar nichts, was das Thema Option angeht!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Du gibst die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer in Zeile 102, Kennzahl 318 an, da passiert dann gar nichts, was das Thema Option angeht!
                      Danke, Charlie24, nur kenn ich mich wohl zu wenig aus. Ich finde diese Kombination Zeile/Kennzahl bislang nicht, weder im Mantelbogen noch in der Anlage S.

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                        #12
                        AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

                        Für die Umsatzsteuer muss eine eigene Umsatzsteuererklärung erstellt werden, die du für 2015 ja längst hättest erstellen müssen.

                        Mit der Einkommensteuererklärung selbst hat das nichts zu tun.

                        In der Gewinnermittlung -EÜR- gibt es dann wieder eine Zeile für an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer, aber du musst sie ja erst noch abführen. Also reden wir von der EÜR 2017.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

                          Dankeschön!

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