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Umsatzsteuererklärung - Wo "Nicht steuerbare Umsätze" angeben?

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    Umsatzsteuererklärung - Wo "Nicht steuerbare Umsätze" angeben?

    Hallo Elsterforum,

    Ich betreibe seit Jahren ein Onlinehandel B2B & B2C. Verkauft werden nur elektronische Produkte wie Software, E-Books, Videos etc.
    Die Auslieferung erfolgt ebenfalls ausnahmslos per Email, durch Bereitstellung eines Downloadlinks oder Zugang zu einem Onlineportal.
    Also keine Lieferung physischer Produkte wie z.b. DVDs etc. Das meiste mit Wiederverkaufslizenzen aber auch selbsterstellte Produkte (Dateien).

    Bislang alles kein Problem bei Leistungen an Kunden innerhalb der EU.

    2016 hatte ich nun im Rahmen einer Testkampagne erstmals auch Kunden aus den USA.
    Als Zahlungsanbieter verwende ich Paypal, somit stehen mir die Dollar-Einnahmen als EUR zur verfügung.

    Es handelt sich also um "nicht steuerbare Umsätze" elektronischer Leistungen in Drittländer außerhalb der EU.

    In der EÜR habe ich diese Einnahmen unter "Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen" eingetragen.

    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich diese Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung angeben?

    Wenn ja, wo?

    Meiner Meinung bleibt eigentlich nur "Umsätze zu anderen Steuersätzen", aber Umsätze zu 0% USt gibt es ja nicht.

    Oder genügt es in der Anlage UR, Zeile 58, diesen Betrag einzutragen? "Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland"

    Vielen Dank
    Hartwig Hansen

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung - Wo "Nicht steuerbare Umsätze" angeben?

    In der Anlage UR sind sowohl Zeilen für steuerfreie als auch für nicht steuerbare Umsätze vorhanden.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung - Wo "Nicht steuerbare Umsätze" angeben?

      Oder genügt es in der Anlage UR, Zeile 58, diesen Betrag einzutragen? Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland
      Mein Buchhaltungsprogramm gibt solche Umsätze dorthin aus. Ich hoffe, es ist richtig programmiert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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