Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sind Spenden absetzbar, wenn Entgeltersatzleistungen im ganzen Jahr bezogen wurden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sind Spenden absetzbar, wenn Entgeltersatzleistungen im ganzen Jahr bezogen wurden?

    Hallo zusammen,

    ich finde einfach keine richtige Antwort auf meine Fragen und hoffe hier kann mir jemand helfen.

    Normalerweise kann ich ja Spenden an gemeinnützige Organisationen als Sonderausgabe steuerlich absetzen.

    Jetzt habe ich aber ein ganzes Jahr lang wegen Krankheit nur Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, ALG1 und Übergangsgeld) bezogen und keinen Lohn.

    Habe ich dann überhaupt Steuern gezahlt? Oder sind diese Entgeltersatzleistungen steuerfrei und ich kann für dieses Jahr deshalb auch keine Kosten steuerlich absetzen???


    Außerdem habe ich gehört, dass Spenden die einzigen Sonderausgaben sind, die unbefristet vortragsfähig sind.

    Heißt das, ich gebe für das betreffende Jahr die Spenden ganz normal als Sonderausgaben an und wenn ich in diesem Jahr wegen der Entgeltersatzleistungen keine Steuern gezahlt haben sollte (?), werden die Spenden automatisch für das Folgejahr berücksichtigt als Sonderausgaben (wenn ich da wieder Lohn beziehe) im Sinne deses sog. Vortrags?

    Dann habe ich noch eine Frage... ich habe in einem Jahr vergessen Spenden anzugeben, die Steuererklärung ist aber schon seit viel länger als 1 Monat durch (von 2016 die).
    Da kann man dann nichts mehr machen, auch nicht die Spenden in einem späteren Jahr angeben, oder?

    Achja, mir liegt für dieses Jahr auch noch keine Spendenquittung des e. V.s vor, an den ich gespendet habe. Die würde ich dann jetzt noch anfordern, falls man da noch was machen kann - ich hatte im Internet irgendwo gelesen, dass man es evtl. dann in einer späteren Steuererklärung absetzen kann, wenn die Spendenbestätigung erst dann so spät vorlag.... kann das sein?

    Mir fällt gerade noch eine Frage ein: MUSS man eine Steuererklärung machen, falls man Entgeltersatzleistungen bezogen hat in dem betreffenden Jahr?

    Das meinte ein Bekannter, aber ich wusste das bisher nicht und hatte deshalb die Frist bis zum nächsten Jahr im Mai ja jetzt auch nicht eingehalten....

    Vielen Dank schon mal, falls mir jemand dabei helfen kann!!!
    Zuletzt geändert von Steuerfrage1; 08.11.2017, 18:03.

    #2
    AW: Sind Spenden absetzbar, wenn Entgeltersatzleistungen im ganzen Jahr bezogen wurde

    Die gestellten Fragen haben nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, sondern mit dem Steuerrecht.

    Zum Spendenvortrag kannst du dich hier selbst schlau machen:

    https://www.haufe.de/finance/finance...HI7249881.html

    Ob der Vortrag auch möglich ist, wenn du in einem Kalenderjahr nur Entgeltersatzleistungen bezogen hast, kann ich dir nicht sagen. Das kannst du ja selbst ausprobieren, indem du eine Erklärung ausfüllst.

    Steuern wirst du eventuell nicht bezahlt haben und auch nicht bezahlen müssen, falls sich deine Angaben auf das Kalenderjahr beziehen.

    Wenn in einem Kalenderjahr mehr als 410,00 € Entgeltersatzleistungen neben Arbeitslohn bezogen wurden, besteht Erklärungspflicht!

    Nacherklären kann man einen vergessenen Spendenabzug für frühere Jahre nur dann, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Sind Spenden absetzbar, wenn Entgeltersatzleistungen im ganzen Jahr bezogen wurde

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort! :-) Falls die Fragen hier an der falschen Stelle gestellt sind, tut es mir leid.

      Die Infos zum Spendenvortrag aus deinem Link hatte ich auch schon im Internet gefunden. So allgemein ist das ja klar, also wenn man Lohn bezieht, wie es sich dann verhält.

      Ja genau, es handelt sich um ein Kalenderjahr bei den Entgeltersatzleistungen. OK, da ich das vor kurzem erst gehört habe, dass ich eine Steuererklärung machen MUSS, da ich über 410 Euro bezogen habe, werde ich das dann jetzt schnellstmöglichst machen und hoffe, es ist dann nicht zu spät für 2016 (die Spendenbescheinigung für 2016 fehlt mir leider noch dafür, in Elster habe ich alles fertig...). Äh ja und in 2015 habe ich auch Entgeltersatzleistungen bezogen, zwar nicht das ganze Jahr, aber auch über 410 Euro - da habe ich die Steuererklärung auch noch nicht abgegeben und hoffe das führt nicht zu Problemen, wenn ich das jetzt noch mache...??? Ich wusste es ja einfach nicht...

      Da das Jahr indem ich NUR Entgeltersatzleistungen bezogen habe 2017 ist, kann ich es noch nicht ausprobieren, wie es sich da mit den Spenden verhält, ob es da auch einen Vortrag gibt. Da gibt es ja noch keine Vorlage in Elster. Aber so wie ich den Freund eines Freundes ;-) der Steuerberater ist verstanden habe, muss das mit dem Verlustvortrag eigentlich gehen.

      Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, habe ich durch Entgeltersatzleistungen ja keine Steuern gezahlt (?) und werde also auf keinen Fall Steuern in dem Jahr wiederkriegen können, in dem ich nur Entgeltersatzleistungen bezogen habe? Das stimmt doch so, oder?

      Dann wären alle meine Fragen geklärt, vielen Dank! :-)

      - - - Aktualisiert - - -

      [QUOTE=Charlie24;235768]
      Wenn in einem Kalenderjahr mehr als 410,00 € Entgeltersatzleistungen neben Arbeitslohn bezogen wurden, besteht Erklärungspflicht!

      QUOTE]

      Also ich habe diese Entgeltersatzleistungen nicht neben dem Arbeitslohn bezogen, sondern in einem Jahr statt dem Arbeitslohn... dann besteht trotzdem Erklärungspflicht, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Sind Spenden absetzbar, wenn Entgeltersatzleistungen im ganzen Jahr bezogen wurde

        ... und werde also auf keinen Fall Steuern in dem Jahr wiederkriegen können, in dem ich nur Entgeltersatzleistungen bezogen habe? Das stimmt doch so, oder?
        Ja, das stimmt natürlich. Wenn man keine Steuern bezahlt hat, kann man auch keine Steuererstattung bekommen. Für so ein Jahr bestünde aber auch keine Erklärungspflicht.

        Für 2015 musst du dann auch eine Erklärung einreichen. Wenn keine Nachzahlung rauskommt, bekommt man wegen der verspäteten Abgabe nicht unbedingt Probleme. Hilft aber ohnehin nichts!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X