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Werbungskostenpauschale und Umzugskostenpauschale

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    Werbungskostenpauschale und Umzugskostenpauschale

    Hallo!

    Wenn ich es richtig verstehe, gibt es eine Werbungskosten- und eine Umzugskostenpauschale.
    Ich verstehe jetzt nicht ganz, wie diese zu nutzen sind, weil doch Umzugskosten aus beruflichen Gründen Werbungskosten sind, oder?

    Und: Anscheinend ist die Umzugspauschale keine Pauschale für alle Umzugskosten sondern nur für die "sonstigen", habe ich das richtig verstanden?
    Z.B. Kosten für den Postnachsendeauftrag, sind das sonstige oder allgemeine Umzugskosten? Wenn man auf der Umzugsreise isst und übernachtet, sind das allgemeine oder sonstige Umzugskosten oder weder noch? Umzugskartons, sind das sonstige Umzugskosten?

    Mein Fall:

    Ich hatte 2015 sowohl 2x Umzugskosten als auch im Vorjahr schon einen beruflich bedingten Umzug gehabt, was anscheinend die Pauschale um 50% erhöht (oder beide, wenn es um 2 Umzüge geht?). Außerdem hatte ich auch andere Werbungskosten.

    Was heißt das? Werbungskostenpauschale + 2 x tatsächliche Umzugskosten für den Transport und die eigene Fahrt + 2 x Umzugskostenpauschale, Letztere je + 50 % ???????

    Eventuell könnte mir jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Werbungskostenpauschale und Umzugskostenpauschale

    Wenn ich es richtig verstehe, gibt es eine Werbungskosten- und eine Umzugskostenpauschale.
    Es gibt einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 €, wenn ein Arbeitnehmer keine höheren Werbungskosten geltend machen kann!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

    Mit der Pauschale für sonstige Umzugskosten bei einem beruflich veranlasstem Umzug hat der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, von dir als Werbungskostenpauschale bezeichnet, nichts zu tun!

    Wenn du mit deinen Umzugskosten und weiteren Werbungskosten über die 1.000 € gekommen bist, sind allein deine tatsächlichen Werbungskosten maßgeblich.

    Deine anderen Fragen betreffen konkrete Fragen deines Steuerfalls, die hier nicht beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskostenpauschale und Umzugskostenpauschale

      D.h., wozu dient die Umzugskostenpauschale: Ist sie nur nutzbar, wenn keine Werbungskosten geltend gemacht werden? Wenn keine Werbungskostenpauschale angesetzt wird? Wenn der Umzug nicht beruflich bedingt ist? Oder zu ganz anderen Zwecken?
      Wo kann man herausfinden, was tatsächliche und sonstige Umzugskosten eigentlich sind? (Nicht nur je ein paar Beispiele, sondern Defintintionen oder abschließende Aufzählungen, damit man selbst herausfinden kann, was damit gemeint ist.)

      LG Anne

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        #4
        AW: Werbungskostenpauschale und Umzugskostenpauschale

        Hallo,
        bitte einmal 'Umzugskostenpauschale' als Suchwort in eine gängige Suchmaschine geben
        und ca. 400 Ergebnisse studieren. Solche Basics hier haarklein zu erläutern, ist nicht
        unbedingt im Sinn von Hilfe zum Umgang mit ELSTER-Produkten.
        Gruß, Basteltyp

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