Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

GbR gesonderte und einheitliche Feststellung - Sonderwerbungskosten Gewinn mindernd ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    GbR gesonderte und einheitliche Feststellung - Sonderwerbungskosten Gewinn mindernd ?

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen den Knoten in meinem Gedankengang zu lösen. Wir sind eine GbR von 4 Leuten und haben gemeinsam eine Immobilie gekauft. Die Einnahmen sind also aus Vermietung und Verpachtung. Für die GbR muss nun eine gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden, welche nach meinem Verständnis den Gewinn der GbR festsetzt. Soweit so gut :-)

    Einer unserer Gesellschafter musste ein Kredit aufnehmen um dieses Projekt mit zu finanzieren und die Bank wurde auch mit in das Grundbuch eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage, wie sollen wir mit den Zinsen welche er bezahlt umgehen. Sind diese Teil der GbR und müssten in der gesonderte und einheitliche Feststellung unter Sonderwerbungskosten (Anlage FE1) auftauchen oder kann er diese einfach in seiner Steuererklärung geltend machen ?

    Wenn diese Kosten als Sonderwerbungskosten auftauchen, würden diese doch den Gewinn der Feststellung senken, was wiederum den Gewinn aller mindert obwohl lediglich der Kreditnehmer davon betroffen wäre. Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler ?

    Und noch eine kleine ergänzende Frage, da ich das gerade im FE1 Formular sehe. Müssen wir auch eine EÜR abgeben, da die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Betrag von 17.500€ übersteigt ?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

    Grüße,
    dodge

    #2
    AW: GbR gesonderte und einheitliche Feststellung - Sonderwerbungskosten Gewinn minder

    Müssen wir auch eine EÜR abgeben, da die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Betrag von 17.500€ übersteigt ?
    Das sicher nicht! Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden mittels die Anlage V abschließend ermittelt.

    Nun stellt sich mir die Frage, wie sollen wir mit den Zinsen welche er bezahlt umgehen. Sind diese Teil der GbR und müssten in der gesonderte und einheitliche Feststellung unter Sonderwerbungskosten (Anlage FE1) auftauchen oder kann er diese einfach in seiner Steuererklärung geltend machen ?
    Diese Zinsen sind zwar nicht von der GBR bezahlt worden, gehören aber, wie richtig erkannt, zunächst bei dem betroffenen Beteiligten in der Anlage FE 1 unter 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Zeile 9, Kennzahl 113 erklärt.

    Da dort ein Saldo erwartet wird, ist nach meiner Meinung ein Minuszeichen vor den Betrag zu setzen. Die Zinsen schmälern dann auch nur den Überschuss dieses Beteiligten.

    Ergänzung: Danach muss der Wert noch mit dem Taschenrechnersymbol nach 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Zeile 9, Kennzahl 113 übernommen werden, sonst gibt es eine Fehlermeldung!

    In seiner eigenen Einkommensteuererklärung gibt es für diese Werbungskosten keine Eintragungsmöglichkeit!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.11.2017, 15:35. Grund: Ergänzung Übernahme
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: GbR gesonderte und einheitliche Feststellung - Sonderwerbungskosten Gewinn minder

      Danke für die Antwort, das hilft schonmal weiter. Aber vielleicht nochmal zusammenfassend zu meinem Verständnis

      Ich gebe folgendes mit der Steuererklärung der GbR ab:

      1 x EST 1 B
      4 x Anlage FB (Jeder Gesellschafter einen)
      1 x Anlage V (Ermitlung der Einahmen aus V+V für das jeweilige Objekt)
      1 X Anlage FE 1 (Um die Zinsen als Sonderwerbungskosten des beteiligten Gesellschafter aufzuzeigen)

      Insbesondere aus der Anlage V und der Anlage FE 1 wird das Finanzamt nun einen Grundlagenbescheid für jeden einzelnen Gesellschafter ermitteln. Dieser Grundlagenbescheid müsste bei drei Gesellschaftern (Keine Sonerwerbungskosten) identisch sein und der Gesellschafter welcher Zinsen zahlen muss, würde einen anderen Betrag im Grundlagenbescheid haben. Habe ich das so ersteinmal richtig verstanden :-) ?
      Kann man also mit Sicherheit sagen, das die Zinszahlungen des einen Gesellschafter keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung der anderen drei Gesellschafter hat ?

      Danke im Vorraus

      Kommentar


        #4
        AW: GbR gesonderte und einheitliche Feststellung - Sonderwerbungskosten Gewinn minder

        4 x Anlage FB (Jeder Gesellschafter einen)
        Das geht einfach über + Weitere Daten hinzufügen. Zwei müssen es ja immer mindestens sein, sonst braucht es bekanntlich keine Feststellungserklärung.

        1 X Anlage FE 1 (Um die Zinsen als Sonderwerbungskosten des beteiligten Gesellschafter aufzuzeigen)
        Die Anlage FE 1 gehört bei Vermietungseinkünften immer dazu! Die wäre auch dann beizufügen, wenn es keine Sonderwerbungskosten geben würde.
        Da ist unter 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Zeile 5 (Kennzahl 100) nämlich auch der Überschuss der Gemeinschaft einzutragen, der nach Schlüssel verteilt wird.

        Kann man also mit Sicherheit sagen, das die Zinszahlungen des einen Gesellschafter keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung der anderen drei Gesellschafter hat ?
        Man sieht nach Prüfung des gesamten Formulars unter Versenden Ihrer Daten in der Vorschau der komprimierten Erklärung, dass dieser Saldo nur bei dem Beteiligten ausgewiesen wird, den diese Sonderwerbungskosten betreffen.

        Insbesondere aus der Anlage V und der Anlage FE 1 wird das Finanzamt nun einen Grundlagenbescheid für jeden einzelnen Gesellschafter ermitteln. Dieser Grundlagenbescheid müsste bei drei Gesellschaftern (Keine Sonderwerbungskosten) identisch sein und der Gesellschafter welcher Zinsen zahlen muss, würde einen anderen Betrag im Grundlagenbescheid haben. Habe ich das so ersteinmal richtig verstanden :-) ?
        Prinzipiell richtig! Es ergeht allerdings nur ein Bescheid an den in der Erklärung benannten Bevollmächtigten, in dem dann die konkreten Überschussanteile für jeden Beteiligten gesondert ausgewiesen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X