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Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

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    Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

    Hallo zusammen, ich habe in den Jahren 2010-2016 studiert und möchte nun mehrere Verlustvorträge fertigstellen.
    Innerhalb dieses Zeitfensters haben sich hin und wieder paar Regeln der Werbungskosten geändert.

    Zum Beispiel:
    "Bis im Jahr 2014 das neue Reisekostenrecht eingeführt wurde, galt noch folgende Faustregel: Wer studiert, kann jeden gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen, also den Weg zur Uni und wieder zurück nach Hause. Das hatte der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Aktenzeichen VI R 44/10). Seit dem 1. Januar 2014 fällt dieser Steuervorteil für Studenten weg, denn nun wird die Hochschule zur ersten Tätigkeitsstätte deklariert. Das heißt: Du darfst als Student im Vollzeitstudium oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme nur noch die Entfernungspauschale anwenden."*

    oder

    "Seit Januar 2014 gilt die höhere Verpflegungspauschale, das heißt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal zwölf Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Bis 2013 gab es noch eine Stufe mit nur sechs Euro.

    Auch neu seit 2014: Der Fiskus gewährt pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. Nach wie vor 24 Euro Verpflegungspauschale erhält man, wenn man 24 Stunden und länger unterwegs ist, also mindestens einen Tag und eine Nacht."*


    Muss ich also die Verlustvorträge für 2010, 2011, 2012, 2013 mit den alten Werten und für 2014, 2015 und 2016 mit den neuen rechnen?
    Die Entfernung zwischen meiner Wohnung und der Hochschule beträgt 30km. Ist es gemäß den neuen Regeln wirklich so, dass ich die Strecke nur für den Hinweg rechnen darf und für die Verlustvorträge vor 2014 Hin- und Rückweg? Über hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus

    Quelle: www.vlh.de
    Zuletzt geändert von moh86; 21.11.2017, 16:15.

    #2
    AW: Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

    Zitat von moh86 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, ich habe in den Jahren 2010-2016 studiert und möchte nun mehrere Verlustvorträge fertigstellen.
    Innerhalb dieses Zeitfensters haben sich hin und wieder paar Regeln der Werbungskosten geändert.

    Zum Beispiel:
    "Bis im Jahr 2014 das neue Reisekostenrecht eingeführt wurde, galt noch folgende Faustregel: Wer studiert, kann jeden gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen, also den Weg zur Uni und wieder zurück nach Hause. Das hatte der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Aktenzeichen VI R 44/10). Seit dem 1. Januar 2014 fällt dieser Steuervorteil für Studenten weg, denn nun wird die Hochschule zur ersten Tätigkeitsstätte deklariert. Das heißt: Du darfst als Student im Vollzeitstudium oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme nur noch die Entfernungspauschale anwenden."*

    oder

    "Seit Januar 2014 gilt die höhere Verpflegungspauschale, das heißt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal zwölf Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Bis 2013 gab es noch eine Stufe mit nur sechs Euro.

    Auch neu seit 2014: Der Fiskus gewährt pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. Nach wie vor 24 Euro Verpflegungspauschale erhält man, wenn man 24 Stunden und länger unterwegs ist, also mindestens einen Tag und eine Nacht."*


    Muss ich also die Verlustvorträge für 2010, 2011, 2012, 2013 mit den alten Werten und für 2014, 2015 und 2016 mit den neuen rechnen?
    Die Entfernung zwischen meiner Wohnung und der Hochschule beträgt 30km. Ist es gemäß den neuen Regeln wirklich so, dass ich die Strecke nur für den Hinweg rechnen darf und für die Verlustvorträge vor 2014 Hin- und Rückweg? Über hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus

    Quelle: www.vlh.de
    Hallo,

    die Regeln gelten für das entsprechende Jahr, warum auch nicht?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      die Regeln gelten für das entsprechende Jahr, warum auch nicht?

      Gruß FIGUL
      Hallo Figul, vielen Dank für deine Antwort.
      Gut, das ist auch logisch.

      Kannst Du mir meine letzte Frage auch noch beantworten?
      Wie sieht eine Rechnung für die Fahrtkosten aus, wenn ich eine Entfernung von 35km habe?
      Wie unterscheiden sich die Regeln für 2013 und 2014?
      Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir 2 Beispiele zeigen könntest.

      So wie ich das verstanden habe sieht es folgendermaßen aus:
      Vor 2014: Anzahl gefahrene Tage * 2 * 35km * 0,3€
      Ab 2014: Anzahl gefahrene Tage * 35km * 0,3€

      Passt das?
      Zuletzt geändert von moh86; 21.11.2017, 16:33.

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        #4
        AW: Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

        Musst du dir so viele Gedanken machen im Moment ? Wenn das ein ERSTstudium ist, berücksichtigt das Finanzamt die Beträge sowieso nur als Sonderausgaben, die zu keinem Verlust führen können. Der Bescheid ergeht allerdings vorläufig, d.h. WENN das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet, DANN wird es erst interessant und Du kannst DANN die Beträge noch nachweisen.

        Die Verlustfeststellungserklärung 2010 solltest Du übrigens UMGEHEND einreichen, denn wenn das Finanzamt nicht bis zum 31.12.2017 einen Bescheid raushaut, war es das. Oder Du musst ZUSÄTZLICH zur Verlustfeststellungserklärung bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt noch ein Schreiben eingehen lassen, in dem Du AUSDRÜCKLICH eine Verlustfestellung beantragst.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Musst du dir so viele Gedanken machen im Moment ? Wenn das ein ERSTstudium ist, berücksichtigt das Finanzamt die Beträge sowieso nur als Sonderausgaben, die zu keinem Verlust führen können. Der Bescheid ergeht allerdings vorläufig, d.h. WENN das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet, DANN wird es erst interessant und Du kannst DANN die Beträge noch nachweisen.

          Die Verlustfeststellungserklärung 2010 solltest Du übrigens UMGEHEND einreichen, denn wenn das Finanzamt nicht bis zum 31.12.2017 einen Bescheid raushaut, war es das. Oder Du musst ZUSÄTZLICH zur Verlustfeststellungserklärung bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt noch ein Schreiben eingehen lassen, in dem Du AUSDRÜCKLICH eine Verlustfestellung beantragst.
          Danke für die Info. Es handelt sich um eine Zweitausbildung und daher muss ich auf keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

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            #6
            AW: Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

            So wie ich das verstanden habe sieht es folgendermaßen aus:
            Vor 2014: Anzahl gefahrene Tage * 2 * 35km * 0,3€
            Ab 2014: Anzahl gefahrene Tage * 35km * 0,3€
            Ganz richtig ist es so:
            Vor 2014: Tatsächliche Reisekosten, also bei tatsächlicher PKW-Nutzung die gefahrenen Kilometer * 0,30 €. Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel natürlich dann die Kosten der Fahrkarten.
            Ab 2014: Entfernungspauschale, also Anzahl gefahrene Tage * 35km * 0,30 €, bei ÖPNV-Nutzung die tatsächlichen Kosten, aber nur, wenn die Fahrkarten übers Jahr mehr gekostet haben,
            als die Entfernungspauschale ausmacht, jedoch höchstens bis zu 4.500 € jährlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verlustvortrag für 2010 - Welche Regelungen zählen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ganz richtig ist es so:
              Vor 2014: Tatsächliche Reisekosten, also bei tatsächlicher PKW-Nutzung die gefahrenen Kilometer * 0,30 €. Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel natürlich dann die Kosten der Fahrkarten.
              Ab 2014: Entfernungspauschale, also Anzahl gefahrene Tage * 35km * 0,30 €, bei ÖPNV-Nutzung die tatsächlichen Kosten, aber nur, wenn die Fahrkarten übers Jahr mehr gekostet haben,
              als die Entfernungspauschale ausmacht, jedoch höchstens bis zu 4.500 € jährlich.
              Gut, dann passt die Rechnung doch.

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