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Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

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    Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine etwas komplizierte Situation, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen:

    - Heirat Anfang des Jahres
    - Bisher keine Steuererklärung gemacht
    - Steuerklassenwechsel (erstmalig nach Heirat) von 4/4 zu 3/5 geplant bis zum 30. November
    - Freiwillige rückwirkende Abgabe für 2013-2016 geplant

    Durch die Steuerklassenkombination 3/5 werde ich dann pflichtveranlagt. Kann ich trotzdem noch für die letzten vier Jahre ein Steuererklärung abgeben? Oder müsste ich dass so timen, dass ich erst die Steuererklärungen abgebe und dann den Steuerklassenwechsel beantrage?

    Danke schonmal und ein schönes Wochenende!

    #2
    AW: Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

    Die Reihenfolge ist egal. Wenn die alten Jahre bisher keine Pflichtveranlagung waren, werden sie es durch den Steuerklassenwechsel in 2017 auch nicht.

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      #3
      AW: Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

      Freiwillige rückwirkende Abgabe für 2013-2016 geplant
      Für das Jahr 2013 ist es aber langsam an der Zeit, die Planung in die Tat umzusetzen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

        Hallo eidota,

        für 2013 musst du die Erklärung bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt eingereicht haben.

        Tschüß

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          #5
          AW: Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

          Zusammenfassend:

          Jedes Jahr ist unabhängig von den anderen Jahren.

          Wenn du allerdings die Reihenfolge einhältst, kannst du im jeweiligen Folgejahr mit dem von Dir genutzten Steuerprogramm die Vorjahresdatenübernahme nutzen und es Dir dadurch in der Regel etwas einfacher machen. Die Ausnahme von dieser Regel dürfte allerdings bei Dir von 2016 nach 2017 teilweise vorliegen, wenn Du für 2016 eine Zusammenveranlagung mit Deinem Ehemann oder Deiner Ehefrau planst, da dann ja die Daten des anderen Ehepartners nicht automatisiert mit hineingezogen werden können. Hier der Rat die Vorjahresdatenübernahme vom EheMANN zu nutzen, da der sowohl bei Einzel- als auch bei Zusammenveranlagung zuerst einzutragen ist.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

            Vielen Dank für die Antworten, jetzt bin ich schlauer und beruhigt.

            Dann gebe ich erstmal den Steuerklassenwechsel ab und mache mich dann an die Steuererklärungen der letzten Jahre.
            Schön, dass ich es in der Reihenfolge machen kann, denn alles vor dem 30. November wäre doch eng geworden.

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              #7
              AW: Rückwirkende Steuererklärungen nach Steuerklassenwechsel

              Hallo eidota,
              na dann gutes Gelingen und bei der Hektik und Schnelllebigkeit unserer Zeit nicht vergessen der 31.12.2017 ist für 2013 auch nicht mehr weit.

              Tschüß

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