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Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

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    Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

    Hallo,

    ich fange schonmal langsam an die Sachen für die Einkommenssteuerkerlärung 2017 zusammen zu suchen. Eine Frage ergibt sich mir zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten.

    In der Regel erreichen uns nachträgliche Festsetzungen von KiTa-Beiträgen eines Jahres immer erst im September des Folgejahres.
    Aufgrund aktueller Situation erwarten wir nächstes Jahr für 2017 einen deutlich meßbaren Nachzahlungsbetrag (~2.000 EUR) den wir auch irgendwie steuerlich berücksichtigt wissen wollen.

    Zur Feststellung des Einkommens sowie Werbungskosten für die Festsetzung der KiTa-Beiträge sind wir angehalten dem FA den für 2017 gültigen Lohnsteuerbescheid vorzulegen. Somit wird schonmal erwartet das wirt VOR der Neufestsetzung die Steuererklärung abgeben müssen. Wir sind ausserdem verpflichtet beim FA eine Steuererklärung abzugeben, müssen also eh bis Ende Mai (wenn wir keinen Aufschub beantragen) diese einreichen. Bis "nach September warten" kommt also eh nicht in Frage.

    Wie kann ich dann die ca. 2000 EUR die ich dann in 2018 für 2017 nachzahlen muss steuerlich geltend machen?

    Viele Grüße,
    HansM

    #2
    AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

    Einen Lohnsteuerbescheid bekommt allenfalls Dein Arbeitgeber.

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      #3
      AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

      Grundsätzlich gilt das Zu- und Abflussprinzip nach §11 EStG. Demnach sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

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        #4
        AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        Grundsätzlich gilt das Zu- und Abflussprinzip nach §11 EStG. Demnach sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
        OK - wenn ich das also richtig verstehe, kann ich somit für 2017 nachgezahlte Beiträge deren Nachzahlung dann in 2018 erfolgt, in der Einkommenssteuererklärung 2018 geltend machen, da die Zahlungen in 2018 geleistet wurden?

        - - - Aktualisiert - - -

        Dennoch... das wäre ziemlich blöd, da wir nächstes Jahr aufjedenfall den gesetzlichen Höchstbetrag sprengen werden - da spielen die 2.000 abrechenbare "Nachzahlungen" keine Rolle mehr. Dieses Jahr würden sie eine Rolle spielen da unter den 4000 EUR Höchstbetrag....

        - - - Aktualisiert - - -

        Wären immerhin knapp 400 EUR Erstattung!

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          #5
          AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

          Eine Möglichkeit ist meines Erachtens - sprengt aber schon ein bisschen den Rahmen dieses Forums - mit dem Träger über eine Zahlung bereits in 2017 zu sprechen.

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            #6
            AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

            Dennoch... das wäre ziemlich blöd, da wir nächstes Jahr aufjedenfall den gesetzlichen Höchstbetrag sprengen werden - da spielen die 2.000 abrechenbare "Nachzahlungen" keine Rolle mehr. Dieses Jahr würden sie eine Rolle spielen da unter den 4000 EUR Höchstbetrag....
            Das wäre dann persönliches Pech, hat aber mit ElsterFormular eigentlich überhaupt nichts zu tun! Die legalen Gestaltungsmöglichkeiten hat Xaver schon genannt.

            Die Nachzahlungen würden im Übrigen auch dann zu 2018 gehören, wenn im Februar abgerechnet würde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

              Jo - schon OK - wollte ja im ersten Schritt auch erstmal nur wissen wie anzurechnen ist - und das ist nun geklärt.
              Zu meinem persönlichen Pech werde ich morgen mit der Stadt telefonieren.....

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                #8
                AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                Zitat von HansM Beitrag anzeigen
                Hallo,


                In der Regel erreichen uns nachträgliche Festsetzungen von KiTa-Beiträgen eines Jahres immer erst im September des Folgejahres.
                Aufgrund aktueller Situation erwarten wir nächstes Jahr für 2017 einen deutlich meßbaren Nachzahlungsbetrag (~2.000 EUR) den wir auch irgendwie steuerlich berücksichtigt wissen wollen.


                Viele Grüße,
                HansM
                Hallo HansM,

                wieso fängt eine Stadt an nachträglich Kita-Beiträge zu erheben ? Und seit wann sind Kita-Beiträge einkommensabhängig ?
                Es muss doch klare Richtlinien im voraus geben und die Beitragssätze richten sich doch nach der Betreuungszeit ?
                Grundsätzlich aber kein Problem mit der elektronischen Steuererklärung wie schon erwähnt.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                  Mehrere Faktoren die hier mit reinspielen.

                  1. Ich wüsste keine Stadt die KiTa-Beiträge erhebt wo deren Höhe nicht einkommensabhängig wären.
                  2. Dein Einkommen wird auf Basis von Annahmen für das aktuelle Jahr geschätzt und auf Basis dieser "Näherungsrechnung" erfolgt dann ein Bescheid. Wir wurden recht niedrig geschätzt - zu niedrig. Im Folgejahr wird dann das tatsächliche Einkommen und die tatsächlichen Werbungskosten des abgelaufenen Jahres "verrechnet" und es ergeht ein neuer Bescheid für das abgelaufene Jahr. Dadurch kann es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.
                  3. Im KiTa-Jahr 17/18 ist unser zweites Kind in die Kita gekommen. Somit gelten aufgrund des jüngeren Alters wesentlich höhere KiTa-Sätze ab August für unsere Einkommensklasse (300 EUR je Monat mehr). Für das zweite Kind ist aber noch überhaupt kein Bescheid ergangen. Wir zahlen also immer noch den rel. niedrigen Beitrag des ersten Kindes. Das wird dann mit ziemlicher Sicherheit auch noch alles rückwirkend eingefordert....

                  Da kommt schon ein wenig was zusammen.....

                  Nach genauerem Nachrechnen rechne ich mit ca. 3000 EUR Nachzahlung für 2017 bei ca 3000 EUR aktuell gezahlten Beiträgen in 2017. und 3000 vs. 6000 EUR auf der Steuererklärung macht sich halt stark bemerkbar.....
                  Zuletzt geändert von HansM; 30.11.2017, 23:33.

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                    #10
                    AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                    Hallo HansM,

                    ok, dass mit einem zweiten oder dritten Kind die Beitragsätze korrigiert werden kenne ich.
                    Aber ich kenne nur die zeitabhängigen Sätze, aber dass das Kind des Arztes mehr kostet als das Kinder des Kellners ist mir neu.
                    Gut -> hat ja jetzt mit einem ELSTER-Problem nichts mehr zu tun.
                    Trotzdem danke für die Info.

                    Tschüß
                    Zuletzt geändert von holzgoe; 30.11.2017, 23:40. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                      #11
                      AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                      Hallo,

                      >>>erfolgt dann ein Bescheid. Wir wurden recht niedrig geschätzt - zu niedrig.

                      Dann legt man halt gegen diesen Bescheid Einspruch ein.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                        Vielleicht habe ich etwas missverstanden, aber der Höchstbetrag von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 € (= im Ergebnis wirken sich höchstens 6.000 € aus, da 2/3 davon = 4.000 €) ist KINDbezogen, d.h. bei 10 Kindern mit je 6.000 € Kinderbetreuungskosten mindert sich das zu versteuernde Einkommen um 40.000 €. Eine "Übertragung" eines zu hohen Betrags von Kind 1 auf Kind 2 geht allerdings nicht.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                          Wir werden nur für ein Kind bezahlen, da alle anderen - "günstigeren" - Kinder beitragsfrei sind.
                          Nach Telefonat mit "meiner" Stadtverwaltung heute, hat die Stadt in der unsere Kinder die KiTa besuchen noch für überhaupt gar keine seit August neu betreuten Kinder eine Meldung gemacht. Wurde wohl mehrfach bereits angemahnt - ohne Erfolg.
                          Man empfahl mir bei der KiTa anzurufen um den genauen Ansprechparter in der anderen Stadtverwaltung zu erfahren um dort direkt selber anzurufen.
                          Anruf bei der KiTa ergab - ist wohl ein neues IT System im Einsatz und man hat Probleme.... super Sache.
                          Ansprechpartner in der anderen Stadt nun bekannt - werde Montag mal da anrufen - heute ist da keiner mehr erreichbar.

                          Scheint ja nun mein persönliches Pech zu sein, dass ich mir die Steuerrückzahlung auf Grund der dann 2018 irgendwann erfolgten Bescheidung der Nachzahlung für das zweite Kindes nicht holen kann.

                          Kann doch nicht sein, das nur weil Stadt A nicht in der Lage ist die neuen Betreuungsverträge zeitnah an die Stadtverwaltung in der Stadt B zu melden (eingetrieben wird am Wohnort, nicht mehr am KiTa-Ort), mir hierbei steuerliche Nachteile entstehen!
                          Zuletzt geändert von HansM; 01.12.2017, 14:25.

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                            #14
                            AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                            Das ist allein eine Sache zwischen Dir und der Stadt. § 11 EStG macht da keine Ausnahmen, das Finanzamt kann nicht anders.

                            Vielleicht kannst Du mit der Stadt zusammen ausrechnen, was in etwa herauskommen müsste, und überweist das ohne Bescheid. Wenn der Bescheid dann in 2018 kommt UND das einigermaßen passt, wird Dir Keiner Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorwerfen können. § 11 EStG spricht nur von der Zahlung, ein VORHERIGER Bescheid ist nicht erforderlich.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Wie Nachzahlung KiTa Gebühren / Elternbeiträge geltend machen?

                              Alles klar - danke für den Tipp - werde dann nächste Woche nochmal bei "meiner" Stadt anrufen.

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