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Hilfe!!! KUG in Transfergesellschaft und Abfindung.

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    Hilfe!!! KUG in Transfergesellschaft und Abfindung.

    Guten Abend,

    ich bin alles andere als ein Profi in Sachen Steuererklärung und brauche dringend eure Hilfe.

    Mein Vater ist zum Jahreswechsel in eine Transfergesellschaft gewechselt und hat direkt danach eine Abfindung vom alten Arbeitgeber erhalten.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung vom ehem. AG steht nur die Abfindung sonst nichts? Der AG hat keine Steuern abgeführt, kann das denn sein? Es ist wirklich nur die Zeile "Ermäßigt bersteuerte Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigung" ausgefüllt, sonst nichts? Heißt das, mein Vater muss mit der Einkommenssteuererklärung diese Abfindung voll versteuern? Bin total geschockt. Ich dachte immer, der AG überweist die Abfindung abzüglich Steuern an den AN.

    Zusätzlich gibt es noch eine Lohnsteuerbescheinigung von der Transfergesellschaft über gezahltes Geld während KUG und eine kleine Aufstockung, die unter Bruttoarbeitslohn aufgeführt ist.

    Dass man bei KUG nachträglich zur Kasse gebeten wird war mir bewusst. Das mit der Abfindung haut mich aber gerade um, die war nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ein beachtlicher Betrag.

    Ich hoffe sehr auf eine gute Nachricht von euch.

    LG
    Marie

    #2
    Hilfe!!! KUG in Transfergesellschaft und Abfindung.

    Hallo Marie3377,

    es ist schon ungewöhnlich, dass ein AG die Abfindung brutto auszahlt und bestimmt auch nicht korrekt.

    Aber ganz verstehe ich dein Problem nicht -> ob nun der AG beispielsweise 20.000 Euro Lohnsteuer einbehält und das Finanzamt im Rahmen der ESt-Erklärung noch 2.000 festsetzt oder das Finanzamt eben 22.000 Euro Nachzahlung festsetzt ist doch für den Betroffenen im Endergebnis derselbe Effekt.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 30.11.2017, 23:30. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: Hilfe!!! KUG in Transfergesellschaft und Abfindung.

      Hallo Holzgoe,

      vielen Dank für deine Rückmeldung..

      In diesem Fall ist es so, dass eine Fette Nachzahlung ansteht. Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht nur die Abfindung und 0,00 € Lohnsteuer. Mein Vater hat den Rest des Jahres von der Transfergesellschaft KUG erhalten und hier wurden auch keine Lohnsteuer gezahlt. Das heißt, bei der Steuererklärung wird die Lohnsteuer der Abfindung in vollem Umfang als Nachzahlung fällig.

      LG
      Marie

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        #4
        AW: Hilfe!!! KUG in Transfergesellschaft und Abfindung.

        Hallo Marie3377,

        also im Endeffekt eben dieses psychologische Gefühl jetzt zahle ich 22.000 Euro aus meinem Bsp. ans Finanzamt , als wenn der AG mir gleich 20.000 Euro weniger in die Hand gibt und die 20.000 Euro dem Finanzamt als Lohnsteuer abführt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Hilfe!!! KUG in Transfergesellschaft und Abfindung.

          Wenn wir jetzt mal bei den wohl beispielhaften 20.000 € bleiben und sagen, dass diese der ermäßigten Besteuerung oder Fünftel-Besteuerung unterläge UND sonst keine weiteren Einkünfte im Jahr vorlagen, ist es doch korrekt, dass die Einkommensteuer für das ganze Jahr 0 € beträgt. Wie es natürlich dann zusammen aussieht im Zusammenspiel mit der Lohnsteuerbescheinigung der Transfergesellschaft, ist eine andere Frage. Das kann im Ergebnis weiterhin zu einer Erstattung führen oder aber auch zu einer Nachzahlung. Deshalb ist das ja auch eine Pflichtveranlagung.

          Wenn Du ein Gefühl dafür bekommen willst, gebe die Daten doch mal in ein Steuerprogramm Deines Vertrauens (z.B. Elsterformular oder MEIN ELSTER) für 2016 ein (für 2017 musst Du noch einen Monat warten) und benutzt dort die Berechnungsfunktion. Das Ergebnis dürfte auch für 2017 dann einigermaßen passen bzw. die echte Steuer für 2017 wird geringfügig niedriger sein.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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