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Verspätungszuschlag, wenn nur einen Monat mit steuerklasse 5 gearbeitet

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    Verspätungszuschlag, wenn nur einen Monat mit steuerklasse 5 gearbeitet

    Hallo zusammen,

    ich möchte für letzten 4 Jahre eine Steuererklärung abgeben.
    Ich habe seit Jahren immer Steuerklasse 3.

    Meine Frau hatte 2013 im Mai nur einen Monat mit Steuerklasse 5 gearbeitet.
    Seitdem nur Minijob max. 400 euro.

    Nach Elster bekomme ich für 2013 knapp 500 euro zurück.

    Ist Verspätungszuschlag in diesem Fall fällig?
    Wieviel könnte es sein?

    Oder kann ich nur für 2014,2015,2016 abgeben, wenn nur ich gearbeitet habe?

    #2
    AW: Verspätungszuschlag, wenn nur einen Monat mit steuerklasse 5 gearbeitet

    Ist Verspätungszuschlag in diesem Fall fällig?
    Das entscheidet allein dein Finanzamt!

    Oder kann ich nur für 2014,2015,2016 abgeben, wenn nur ich gearbeitet habe?
    Das kannst du zwar, aber das ist eben nicht legal! Erklärungspflicht bestand nun mal für das Jahr 2013, auch wenn das nur ein Monat war.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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