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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Ich habe meinen Meister vollzeit gemacht und möchte jetzt die Einkommenssteuererklärung machen. Reicht es aus, wenn ich auf dem Hauptvordruck ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag" mache und dann Fortbildungskosten als Werbungskosten eintrage oder muss ich das sonst noch was eintragen? Ich möchte die Kosten auf die Jahre nach meiner Fortbildung mitnehmen.

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Reicht es aus, wenn ich auf dem Hauptvordruck ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag" mache und dann Fortbildungskosten als Werbungskosten eintrage oder muss ich das sonst noch was eintragen?
    Wenn du überhaupt keine Einkünfte hattest, reicht das Kreuz aus. Die Fortbildungskosten erklärst du in der Anlage N. Je nach verwendetem Programm kann es notwendig sein, 0,00 Einkünfte und 0,00 Steuern zu erklären.

    Selbst auf mehrere Jahre verteilen, kannst du die Kosten natürlich nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag

      Zitat von Einkommenssteuer Beitrag anzeigen
      Ich möchte die Kosten auf die Jahre nach meiner Fortbildung mitnehmen.
      Hallo Einkommensteuer,

      Kosten werden immer in dem Jahr geltend gemacht, wo sie anfallen.
      Danach wird sich im jeweiligen Jahr zeigen, wie hoch die steuerlichen Auswirkungen sind.

      Tschüß

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