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Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

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    Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

    Ich hätte erwartet, dass der Veräußerungsgewinn um den Freibetrag gemindert würde.

    Problem:
    - Wenn ich in EÜR, Zeile 78 den Veräußerungsgewinn eintrage, erhöht das den EÜR-Gewinn.
    - Wenn ich nun in Anlage S, Zeile 31 ebenfalls den Veräußerungsgewinn eintrage, führt das nicht - wie von mir erwartet - zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens.

    Evtl. nichts in EÜR, Zeile 78 eintragen - auch wenn mein Finanzbeamter mir das so gesagt hat?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Franz-Josef

    #2
    AW: Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

    Zitat von fjsUser Beitrag anzeigen
    Ich hätte erwartet, dass der Veräußerungsgewinn um den Freibetrag gemindert würde.

    Problem:
    - Wenn ich in EÜR, Zeile 78 den Veräußerungsgewinn eintrage, erhöht das den EÜR-Gewinn.
    - Wenn ich nun in Anlage S, Zeile 31 ebenfalls den Veräußerungsgewinn eintrage, führt das nicht - wie von mir erwartet - zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens.

    Evtl. nichts in EÜR, Zeile 78 eintragen - auch wenn mein Finanzbeamter mir das so gesagt hat?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Franz-Josef

    Hallo,

    warum soll ein Veräußerungsgewinn das zu versteuernde Einkommen verringern?
    Nach meinem Verständnis erhöht sich doch dann das Einkommen oder seh ich das falsch

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

      Hallo FIGUL,

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      ... Nach meinem Verständnis erhöht sich doch dann das Einkommen ...
      Das sehe ich genau so wie Sie.

      Aber ich hätte jetzt erwartet, dass der angerechnete Veräußerungsgewinn *um den Freigetrag §16 EStG (4) gemindert würde* (oder, wenn geringer als der Freibetrag, sogar das z.v. Einkommen überhaupt nicht erhöhen würde).

      Kommentar


        #4
        AW: Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

        Aber ich hätte jetzt erwartet, dass der angerechnete Veräußerungsgewinn *um den Freigetrag §16 EStG (4) gemindert würde* (oder, wenn geringer als der Freibetrag, sogar das z.v. Einkommen überhaupt nicht erhöhen würde).
        Und du hast den Gewinn auf Seite 1 der Anlage S (Zeilen 4 ff) auch ohne die Beträge in den Zeilen 31, 35 und 40 erklärt, so wie das in der Zeilenerläuterung in Klammern bei Gewinn und ebenso in der Eingabehilfe steht?

        Eingabehilfe: Tragen Sie hier bitte den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ein. Veräußerungsgewinne tragen Sie bitte in den Zeilen 31, 35 und / oder 40 ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

          Hallo Charlie24,

          vielen Dank, jetzt kommen wir der Sache näher :-)

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Und du hast den Gewinn auf Seite 1 der Anlage S (Zeilen 4 ff) auch ohne die Beträge in den Zeilen 31, 35 und 40 erklärt, so wie das in der Zeilenerläuterung in Klammern bei Gewinn und ebenso in der Eingabehilfe steht?
          [/b]
          Leider nein, sondern ich habe den Gewinn aus der Anlage EÜR übernommen. Und weil da der Veräußerungsgewinn in Zeile 78 steht, ist dieser Gewinn um den Veräußerungsgewinn größer - und soll damit, wenn ich Dich korrekt verstehe, nicht identisch in Anlage S, Zeile 4 übernommen werden.

          Die korrekte Vorgehensweise wäre also:
          - Veräußerungsgewinn in Anlage EÜR, Zeile 78 eintragen (wie gesagt Empfehlung meines Finanzamts)
          - Veräußerungsgewinn außerdem in Anlage S, Zeile 31 eintragen
          - Gewinn-Ergebnis der EÜR nehmen, und um den Betrag 'Anlage S, Zeile 31' bzw. 'Anlage EÜR, Zeile 78' verringern, und diesen Wert in 'Anlage S, Zeile 4' eintragen

          Korrekt?

          freundliche Grüße Franz-Josef

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            #6
            AW: Veräußerungsgewinn, Freibetrag §16 EStG (4) bei freiberufl. Betriebsaufgabe

            Korrekt, in Zeile 4 der Anlage S ist nur der laufende Gewinn einzutragen! Das Gesamtergebnis in Zeile 84 der Anlage EÜR muss deshalb wieder zerlegt werden.

            Dann stimmt auch die Steuervorausberechnung!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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