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Freiberufler Privatentnahme Telefon/Stromkosten

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    Freiberufler Privatentnahme Telefon/Stromkosten

    Hallo Leute,

    dies ist meine erste Steuererklärung und natürlich auch neu bei ELSTER und hier. Hallo an alle!
    Ich bin Freiberufler und daher EÜR. Dazu habe ich zwei Fragen:
    1. Ich buche für Telefon in der Einkommenssteuererklärung einen Privatanteil. Nun muss dieser Privatanteil ja auch in der Umsatzsteuererklärung aufgeführt werden. Wird dort einfach dieser Anteil von der Umsatzsteuer abgezogen, oder gibt es eigens ein Feld dafür?
    2. Ich las, man kann bis zu 1250 EUR Strom als Werbungskosten geltend machen, nur werde ich aus den Voraussetzungen dafür nicht recht schlau. Ein von der Steuer absetzbares Arbeitszimmer habe ich nicht, da dieses Zimmer nicht vollständig beruflich genutzt wird. Als Fotograf arbeite ich nicht hauptsächlich dort, nur ohne Energie keine Bilder. Kann ich da einen Teil meiner Stromkosten geltend machen? Wenn ja, ist dann Werbungskosten der richtige Posten und wo wird die Umsatzsteuer gebucht?

    Wie gesagt, es ist meine erste Erklärung und mein erster Kontakt mit ELSTER. Im großen und ganzen ist bei mir, dank EÜR, alles recht überschaubar und wo ich was eintrage, entnehme ich alten Formularen. Trotzdem bitte bitte, berücksichtigt beim antworten, dass ich buchhalterisch eher ein Kleinkind bin.

    Danke für alle Antworten!!!

    #2
    AW: Freiberufler Privatentnahme Telefon/Stromkosten

    Zu 1: Unentgeltliche Wertabgaben sind in der Umsatzsteuererklärung extra zu erfassen! Zeilen 39 bzw. 40.

    Zu 2: Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die Themen dieses Forums.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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