Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo absetzbar: Erststudium berufsbegleitend (keine Ausbildung zuvor)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo absetzbar: Erststudium berufsbegleitend (keine Ausbildung zuvor)

    Hallo zusammen,
    ich bin zum ersten Mal hier und habe leider über die Suche keinen ähnlichen Fall gefunden, daher hoffe ich, dass mir jemand helfen kann:

    Meine 20jährige Tochter arbeitet seit 2015 als Flugbegleiterin, sie hat direkt nach dem Abi damit angefangen und ist seit Nov. 2015 fest bei der Fluggesellschaft angestellt. Dazu hatte sie keine Ausbildung absolviert, da gibt es lediglich 12 Wochen interne Schulung, was nicht als Ausbildung gilt.
    Seit September 2017 studiert sie nun parallel dazu an einer privaten Hochschule, die 295 EUR / Monat kostet und hat die Arbeitszeit auf 72% Teilzeit reduziert. Seit September erhalten wir auch wieder Kindergeld für sie, weil dieses Studium als Erstausbildung gilt.
    Die Schulgeldrechnung ist auf den Namen meiner Tochter ausgestellt, allerdings unterstützen wir sie monatlich mit 450 EUR, da das Gehalt nicht ausreicht....

    Meine Frage nun: Wer kann wo die Studiengebühren in der Steuererklärung absetzen? Kann ich dieses Jahr wieder eine Anlage Kind ausfüllen und das irgendwo geltend machen?

    Ich habe nämlich dort in der Zeile 61, Schulgeld, einen entsprechenden Hinweis gelesen: Besucht ein Kind, für das sie Anspruch auf Kindergeld haben... eine überwiegend privat finanzierte Schule.... sind 30% des Entgelts... als Sonderausgaben abziehbar.

    Oder ist es besser bzw. nur möglich, dass meine Tochter diese Kosten geltend macht?

    Danke vorab schon einmal für eure Hilfe

    #2
    AW: Wo absetzbar: Erststudium berufsbegleitend (keine Ausbildung zuvor)

    Die Fragen betreffen fast alle Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!

    Die Tochter kann ihre Ausbildungskosten nach Gesetzeslage bis zu 6.000,00 € jährlich als Sonderausgaben geltend machen, da werden die Studiengebühren dann zu 100% berücksichtigt.
    Das wäre bei ihrer Steuererklärung im Hauptvordruck (Zeile 43) zu erklären.

    Die monatliche Unterstützungszahlung ist steuerlich ohne Bedeutung, solange ein Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag besteht.

    Bei auswärtiger Unterbringung gibt es noch einen Sonderfreibetrag, der in Zeile 50 ff. der Anlage Kind geltend gemacht werden kann.

    Bei Kindergeldanspruch gehört natürlich die Anlage Kind ausgefüllt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wo absetzbar: Erststudium berufsbegleitend (keine Ausbildung zuvor)

      Hallo und vielen Dank für deine Antwort,

      sorry, wenn die Frage nicht hierher passt, ich hab mich aber auch bissl sehr blöd ausgedrückt: Die Anlage Kind hatte ich bereits ausgefüllt und auch das Schulgeld eingetragen - und auch wieder rausgelöscht, weil ich mir dann einfach nicht mehr sicher war, ob ich für mein Kind eine Anlage ausfüllen muss. Sie ist erwerbstätig und macht selber eine Steuererklärung... aber da wir Ki-Geld bekommen, war für mich klar, dass die Anlage dazu gehört.

      Aber es scheint noch ein Problem mit der Steuerberechnung zu geben, ich habe nämlich einen Abbruch-Hinweis bekommen, obwohl meine Eintragungen - auch so, wie du das geschildert hast - korrekt sind.

      AHW Abbruch-Hinweise
      Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der
      Monate) gemacht.
      DHW Dokumentations-Hinweise
      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
      eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
      übermittelt werden.

      Ich denke, das ist noch ein Bug in der ersten Version des Elsterformulars und warte mal auf das erste Update.

      Danke trotzdem für deine Hilfe

      Kommentar


        #4
        AW: Wo absetzbar: Erststudium berufsbegleitend (keine Ausbildung zuvor)

        Hallo,

        Schulgeld? Welches Schulgeld?
        Das sind Ausbildungskosten, die deine Tochter, wie von Charlie24 erwähnt, als Sonderausgaben absetzen kann.
        Da ich nicht weiß womit du die Erklärung machst, überprüfe mal die Angaben zum volljährigen Kind.
        Die Fehlermeldung betrifft 100pro diese Einträge

        Gruß FIGUL
        .
        Entgelte an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Entgelte für den Besuch einer Berufsakademie / Dualen Hochschule, mit dem im Anschluss an den Erwerb der Hochschul- oder Fachhochschulreife ein akademischer Abschluss (z. B. Bachelor) erreicht werden soll, sind nicht abziehbar.
        Zuletzt geändert von FIGUL; 06.01.2018, 21:19. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Wo absetzbar: Erststudium berufsbegleitend (keine Ausbildung zuvor)

          Ich denke, das ist noch ein Bug in der ersten Version des Elsterformulars und warte mal auf das erste Update.
          Ich kann das so bestätigen!
          Zuletzt geändert von Charlie24; 06.01.2018, 21:29.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X