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Belege nicht mehr einreichen, oder vielleicht doch noch?

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    Belege nicht mehr einreichen, oder vielleicht doch noch?

    Hallo,

    Im Elsterformular steht, dass man ab der Steuererklärung für 2017 keine Belege mehr einreichen soll. Stattdessen soll man sie aufheben, für den Fall, dass das Finanzamt sie doch noch anfordert.

    Andererseits steht oben auf der Anlage KAP genau wie bisher "Bitte Steuerbescheinigung(en) im Original beifügen!".

    Ja was denn nun? Belege beifügen, oder doch nicht? Nur Steuerbescheinigungen und alles andere nicht mehr? Oder wie ist das zu verstehen?

    Gruß
    Heinz

    #2
    AW: Belege nicht mehr einreichen, oder vielleicht doch noch?

    Zitat von HMeier17 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Im Elsterformular steht, dass man ab der Steuererklärung für 2017 keine Belege mehr einreichen soll. Stattdessen soll man sie aufheben, für den Fall, dass das Finanzamt sie doch noch anfordert.

    Andererseits steht oben auf der Anlage KAP genau wie bisher "Bitte Steuerbescheinigung(en) im Original beifügen!".

    Ja was denn nun? Belege beifügen, oder doch nicht? Nur Steuerbescheinigungen und alles andere nicht mehr? Oder wie ist das zu verstehen?

    Gruß
    Heinz
    Hallo,

    bei dem Behördenchinesisch würde ich mich nicht wundern, dass es einen Unterschied zwischen BELEG und BESCHEINIGUNG gibt:-)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Belege nicht mehr einreichen, oder vielleicht doch noch?

      Zitat von HMeier17 Beitrag anzeigen
      Ja was denn nun? Belege beifügen, oder doch nicht? Nur Steuerbescheinigungen und alles andere nicht mehr? Oder wie ist das zu verstehen?
      Die Papier-Anleitung zur Anlage KAP 2017 erklärt:

      Steuerbescheinigung

      "Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben,
      hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende
      oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut)
      auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in
      Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in
      Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
      beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung
      des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 sowie
      54 bis 56 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Belege nicht mehr einreichen, oder vielleicht doch noch?

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Die Papier-Anleitung zur Anlage KAP 2017 erklärt:

        Steuerbescheinigung

        "Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben,
        hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende
        oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut)
        auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in
        Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in
        Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
        beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung
        des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 sowie
        54 bis 56 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
        Hallo,

        d.h. immer?
        Habe ich nämlich keine Steuern und Soli bezahlt interessiert mich die Anlage KAP überhaupt nicht.
        Trifft ebenso auf Z 10, 11 zu.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Belege nicht mehr einreichen, oder vielleicht doch noch?

          Zeilen 10 und 11 sind für den Verlustvortrag / -verrechnung bei Veräußerungsgeschäften.
          Die interessieren mich auch, wenn keine Steuern einbehalten wurden (kann ich ja ggf. in nächsten Jahr brauchen, wenn ich Gewinne mache).

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