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Steuerberechnung nicht möglich

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    Steuerberechnung nicht möglich

    Moin, moin,
    ich habe gerade die Einkommenssteuer 2017 runtergeladen und die Daten aus 2016 übernommen. Nach Aktuslisierung der Beträge habe ich die Plausi laufen lassen, die keine Inkonsistenzen feststellen konnte. Die dann durchgeführte Steuerberechnung endete dann allerdings mit dem Fehlerhinweis:

    - AHW Anlage Kind: "Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl Monate) gemacht".

    Eine erneute Prüfung der Anlage Kind ergab jedoch keine Fehleingaben. Hat jemand eine Idee?
    VG Ghandy

    #2
    AW: Steuerberechnung nicht möglich

    Benutz mal die Suchfunktion :-)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung nicht möglich

      Hallo Ghandy,

      dann wirst du viele Beiträge unter anderem diesen hier ->https://forum.elster.de/anwenderforu...itte-geben-sie zu deiner Problematik finden.

      Tschüß

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        #4
        AW: Steuerberechnung nicht möglich

        Moin,
        vielen Dank für die Hinweise. Selbstverständlich habe ich die Suchfunktion genutzt. Die Beiträge hatten aber leider nicht (weiter)geholfen.

        In Zeile 11 Vorsorgeaufwand ist der Haken gesetzt.

        Habe jetzt die Hotline angerufen und das Problem geschildert. Ergebnis ist, alle Eingaben sind richtig, es handelt sich um ein bekannten Fehler. Zeitpunkt der Behebung steht noch nicht fest. Ich soll die Steuererklärung so einreichen

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          #5
          AW: Steuerberechnung nicht möglich

          Hallo Ghandy,

          ein Haken in Zeile 11 in der Anlage Vorsorgeaufwand hat aber nichts mit der Fehlermeldung in Anlage Kind zu tun.
          Mein Hinweis auf die Suchfunktion sollte lediglich zeigen, dass die Steuerberechnung fehlerbehaftet ist und die Beiträge zeigen, dass man also auf ein Update warten muss.
          Sicherlich hat die Hotline recht, du könntest die Erklärung versenden, wenn die Plausibilität keine Fehler zeigt, aber es besteht kein Grund zur Eile -> die Finanzämter können meist nicht vor Ende Februar anfangen, die Erklärungen des Vorjahres zu bearbeiten weil die Arbeitgeber, Krankenversicherungen und Rentenstellen Zeit haben die Belege bis 28.02. des Folgejahres zu übermitteln.

          Tschüß

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            #6
            AW: Steuerberechnung nicht möglich

            Hallo Holzgoe,

            vielen Dank für die schnelle Antwort, so werde ich es machen.

            VG Ghandy

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