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Bestattungskosten über die Jahreswende

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    Bestattungskosten über die Jahreswende

    Hallo,

    mein Vater ist am 8. Dezember 2016 verstorben, die Beisetzung konnte aber erst am 12. Januar 2017 erfolgen.

    Jetzt habe ich Quittungen über Bestattungskosten, die sowohl auf 2016 als auch auf 2017 datiert sind.

    In welcher Einkommensteuer Erklärung muss ich diese Kosten jetzt ansetzen? In 2016 oder in 2017 oder dann, wann die Rechnung erstellt wurde?

    Danke für Eure Hilfe.

    Gruß

    Stefan

    #2
    AW: Bestattungskosten über die Jahreswende

    Wie grundsätzlich bei der Einkommensteuer: jeder Betrag in dem Jahr, in dem er bezahlt wurde.

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