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Nachträgliche Zusammenveranlagung

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    Nachträgliche Zusammenveranlagung

    Hallo Zusammen,

    ich muss für mich und meine Exfrau eine nachträgliche Zusammenveranlagung einreichen. Das betrifft die Jahre 2012 bis 2014. Verstehe ich das richtig, dass ich dafür die Korrektur der ESt-Erklärung der vergangenen Jahre durchführe?! Ein eigenes Formular gibt es dafür ja nicht.
    Reicht es aus, wenn ich die ESt-Bescheide der verganenen Jahre nehme und diese in einer Erklärung kumuliert einreiche?

    #2
    AW: Nachträgliche Zusammenveranlagung

    Man muss für jedes Jahr jeweils eine Erklärung einreichen, also insgesamt drei.

    Wenn beide Ehegatten jeweils schon Einzelveranlagungen eingereicht haben, bespricht man die praktische Zusammenführung am besten mit dem Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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