Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

1 Monat Auslandspraktikum - wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    1 Monat Auslandspraktikum - wo eintragen?

    Hallo liebes Forum,

    ich bin berufsbegleitender Student nach Ausbildung und konnte daher meine Fortbildungskosten bisher gut als Werbungskosten absetzen. Jetzt war ich allerdings für einen Monat im Ausland für ein unentgeltliches Pflichtpraktikum von der Hochschule aus. Soweit ich bisher recherchiert habe, kann ich dabei sowohl Fahrtkosten (habe Quittung bzw. über km-Pauschale), Übernachtungskosten (habe einen Mietvertrag im Studentenwohnheim) und eine Verpflegungspauschale (laut Festlegung 2017) absetzen.

    Die Frage ist - wo genau? So richtig sicher bin ich mir nicht. Fällt das ganze unter eine "doppelte Haushaltsführung", da ich meine Wohnung am Lebensmittelpunkt natürlich auch unterhalten habe in der Praktikumszeit? Oder doch unter "Auswärtstätigkeit im Ausland"?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: 1 Monat Auslandspraktikum - wo eintragen?

    Fällt das ganze unter eine "doppelte Haushaltsführung", da ich meine Wohnung am Lebensmittelpunkt natürlich auch unterhalten habe in der Praktikumszeit? Oder doch unter "Auswärtstätigkeit im Ausland?
    Eine doppelte Haushaltsführung setzt den Bezug einer Zweitwohnung am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte oder in deren Umkreis voraus. Wenn das gegeben war und ein eigener Hausstand im Inland besteht,

    würde ich den Auslandsaufenthalt unter doppelte Haushaltsführung erklären. Steuerlich sollten da bei ein Monat eigentlich keine Unterschiede sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X