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    Nichtveranlagung

    Hallo,
    wir, Ehepaar, Rentner, gemeinsam veranlagt hatten trotz Kapitaleinkünfte aber nur 50%ige Rentenbesteuerung lt. Elsterberechnung keine Steuer zu bezahlen, obwohl die Kapitaleinkünfte über den Freibetrag lagen. Daher eine 2012 eine NVA und ab 2015 bis 2017 wieder eine NVA vom Finanzamt erhalten. Dies war sehr praktisch, weil ich die Elstererklärungen für die Jahre nur gespeichert aber nicht abschicken musste.
    Dachte, ich mach das ab 2018 weiter. Antrag abgeschickt, wurde abgelehnt weil Kapitaleinkünfte unter dem Freibetrag liegen, ca 50%. Klar, gibt ja fast nichts. Muss ich jetzt trotzten eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Oder ev. eine neue NVA beantragen, wo unsere vermutlichen KAP über den Freibetrag liegen? Was meint ihr dazu
    Gruss
    Keller

    #2
    AW: Nichtveranlagung

    Hallo HKeller,

    die Rentenbesteuerung steigt doch im Laufe der Jahre ständig, weil die Prozente des Ertragsanteils letztendlich 2030 (glaube ich) bei 100 Prozent liegen.

    Am besten du klärst das mit deinem zuständigen Finanzamt ab, denn falls erforderlich wird ja die erste Steuererklärung für 2018 in 2019 fällig. Also keine Eile geboten.

    TSchüß

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      #3
      AW: Nichtveranlagung

      Du brauchst keine NV-Bescheinigung, da du mit den Freistellungsaufträgen bis 1.602 Euro alle Kapitaleinkünfte steuerfrei stellen kannst. Die NV-Bescheinigung braucht man nur bei Erträgen oberhalb des Sparerfreibetrages.

      Deswegen musst du keine Steuererklärung abgeben.

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        #4
        AW: Nichtveranlagung

        Am einfachsten wird es sein, du simulierst weiter jährlich die Steuerberechnung, indem du deine Daten bei ElsterFormular oder bei Mein ELSTER eingibst.

        Der steuerpflichtige Rentenanteil nimmt ja mit jeder Rentenerhöhung zu, während der ursprünglich steuerfreie Rentenanteil betragsmäßig immer unverändert bleibt.

        Je nachdem, wie sich der Grundfreibetrag entwickelt, kann irgendwann doch Erklärungspflicht eintreten. https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

        Das NVA-Thema wird erst wieder interessant, wenn die Zinsen deutlich steigen, was derzeit nicht absehbar ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nichtveranlagung

          Hallo meine Helfer,
          besten Dank für die Hinweise
          unsere Rentenbesteuerung bleibt ja bei 50%, steigert sich bis 2030 für die die ab dann in Rente gehen. Nachdem das Elster Formular ein gut zu bedienendes Tool auch für ältere Menschen ist, benutze ich es seit glaube ich, 10 Jahren, simuliere jedes Jahr und archiviere es, 2011 war das letzte mal Steuer fällig.
          Stimmt, die Zinsen müssten wirklich deutlich steigen damit wir wieder in den Steuerbereich kommen.
          Freibetragsformulare hab ich heute an die betroffenen Banken abgeschickt.
          Bin nächste Woche in der Nähe unseres Finanzamts und werde mich da auch noch vergewissern ob wir eine Steuererklärung machen müssen oder nicht. Denn darum geht es uns eigentlich. Nehme dazu unsere abgelehnte NVA mit. Mal sehen....stelle das Ergebnis dann hier ein
          bis dahin viele Grüße
          PS. mir fällt noch eine: habe mich letztes Jahr hier schon mal angemeldet und das einfach vergessen. Hab es hier nochmal gemacht, mit anderem Namen und unserer zweiten Emailadresse. Kann man eine der beiden löschen oder deaktivieren, müssten ja nicht zwei sein. Ist zwar nicht wichtig.....aber falls es geht. Wenn jemand da Bescheid weiß.

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            #6
            AW: Nichtveranlagung

            Der Prozentsatz bei der Rentenbesteuerung bleibt gleich, richtig. Die Rentenerhöhungen sind allerdings zu 100 % steuerpflichtig.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Nichtveranlagung

              aber erzähle im Finanzamt nichts von NVA. Da weiß keiner was mit anzufangen. NVA kenn ich nur als Nationale Volksarmee. Was du meinst ist die NV-Bescheinigung.

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                #8
                AW: Nichtveranlagung

                Zum Löschen eines Forumsbenutzerkontos gehe gaaaanz unten auf Kontakt, dann gibt es dort eine Auswahl mit Account löschen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Nichtveranlagung

                  .... unsere Rentenbesteuerung bleibt ja bei 50%, steigert sich bis 2030 für die die ab dann in Rente gehen.
                  Der erste Teil der Aussage stimmt so nicht! Wer vor 2005 in Rente ging, musste 2005 die Hälfte des Rentenbetrags versteuern, die andere Hälfte blieb steuerfrei.

                  Für 2005 stimmt die Aussage mit den 50% deshalb. Alle Rentenerhöhungen nach 2005 müssen jedoch vollständig versteuert werden, deshalb muss ja auch der Rentenanpassungsbetrag
                  in der Anlage R angegeben werden. Die Rentenerhöhungen sind zwar in manchen Jahren gering oder auch ganz ausgefallen, aber insgesamt wurden die gesetzlichen Renten seit 2005
                  trotzdem stärker erhöht als der Grundfreibetrag.

                  Aus einer Westrente von 1.000,00 € monatlich im Jahr 2005 sind bis zum Jahr 2017 monatlich 1187,49 € geworden. Der zu versteuernde Anteil ist von ursprünglich 6.000 € im Jahr 2005
                  auf 8.117 € im Jahr 2017 gestiegen, das sind 2.117 € mehr. Im gleichen Zeitraum wurde der Grundfreibetrag aber nur um 1.156 € angehoben.
                  Bei Ostrenten sind die Steigerungen noch deutlich höher ausgefallen.

                  Auch deshalb erhöht sich ja die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner von Jahr zu Jahr und nicht nur, weil der steuerfreie Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang geringer ausfällt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Nichtveranlagung

                    Hallo,
                    Besten Dank nochmal für die Hinweise, und weil ich gerade Zeit habe, dazu einige Bemerkungen
                    Charly: hab mich falsch ausgedrückt, hast recht ! Bin mit 65 im Jahr 2005 in Rente gegangen. Mein Alter lässt sich errechnen. Dadurch treffen bei mir die 50% zu der ersten. Jahresrente zu und dieser Betrag wurde/ wird jedes Jahr von der entsprechenden Jahresrente abgezogen und der Rest wird besteuert. Wenn ich den Rentenberater richtig verstanden habe.
                    Bei meiner Frau, Renteneintrit 2007, d.h. zwei Jahre später, mal zwei =4%, also von der ersten Jahresrente nicht 50 sondern nur 46% steuerfrei.. Dieser Betrag ,= steuerfreier Teil bleibt so und wird/wurde von den weiteren Jahresrenten abgezogen. Wie du richtig bemerkt, werden die Renten von Zeit zu Zeit erhöht, aber mindernde Betrag bleibt. Für uns heißt dies, irgendwann wird Steuer fällig.
                    Wenn man mit dem Ermitteln des steuerfreien Betrages ein Problem hat oder kontrollieren will, ein Tipp: die Diff. zwischen ersten Renten Jahresbetragbetrag und dem Betrages für das Antragsjahr im Elster Anlage „R“ Zeile 6 eintragen, z.B.erste Jahresrente 10.000.- und 2017 Rente 11.100.-dann ist die Diff.1.100.- nennt sich Anpassungsbetrag, Natürlich in der Zeile 7 auch das richtige Renteneintrittsdatum einsetzen. In der Elster-Steuerberechnung wird dann der steuerfreie Teil aufgeführt, vom Jahresbetrag der Rente abgezogen, und der dann zu versteuernde Test der Rente erscheint dann ebenfalls.
                    Holzgoe: und das wegen der Nichtveranlagung kläre ich das mit dem Finanzamt noch ab. Die NV brauchte ich die letzten drei Jahre weil unsere zu erwartenden Kapitalerträge etwas über den 1602.-EUR lagen. Dadurch habe ich mir das Finanzamt erspart. Und wie vorgeschlagen jedes Jahr simuliert und gespeichert.
                    Kloebi: das mit dem NVA ist mir schon komisch vorgekommen, Dank für den Hinweis, hätt ich beim Finanzamt sicher so ausgesprochen. Weiß mittlerweile wo es herkommt, das Formular nennt sich NV 1 A. Ja, wenn man älter wird.....
                    Picard77: das kommt davon, wenn man sich nicht alles ansieht, klar, gaaanz unten, dank dir
                    Gruß an alle Teilnehmer
                    PS Vollzugsmeldung über Gesprächsergebnis Finanzamt wird nachgereicht

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                      #11
                      AW: Nichtveranlagung

                      Das mit der Ermittlung der steuerpflichtigen und steuerfreien Rentenanteile geht noch viel einfacher, man muss die ja nicht selbst berechnen!

                      Man kann sich die für die Steuererklärung benötigten Beträge auch von der Rentenversicherung schriftlich mitteilen lassen. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden, dann erhält man jährlich die für die

                      Steuererklärung benötigten Zahlen. Hier kann man den Antrag Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt auch online stellen:

                      https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

                      Ich habe meine Mitteilung für das Jahr 2017 bereits am 08.01.2018 bekommen. Den elektronischen Beleg kann ich auch seit einigen Tagen abrufen.

                      Der Belegabruf ist nämlich eine weitere Möglichkeit, jährlich die benötigten Zahlen problemlos zu bekommen. Das kann allerdings bis Anfang März dauern.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Nichtveranlagung

                        Hallo Charlie24,
                        na wenns so noch einfacher ist, hab ich gerade für mich und Frau angefordert. Mal sehen,
                        besten Dank auch für den Link und schönen Sonntag noch, muss zum Schneeräumen raus
                        Gruß
                        Keller

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                          #13
                          AW: Nichtveranlagung

                          Zitat von HKeller Beitrag anzeigen
                          Hallo Charlie24,
                          na wenns so noch einfacher ist, hab ich gerade für mich und Frau angefordert. Mal sehen,
                          besten Dank auch für den Link und schönen Sonntag noch, muss zum Schneeräumen raus
                          Gruß
                          Keller
                          Glaub mir, es ist tatsächlich einfacher!

                          Ich habe ab 2005 den steuerpflichtigen Rentenbetrag für meine Schwiegereltern auch lange Jahre selbst berechnet, um abschätzen zu können, ob Erklärungspflicht besteht. Mit Excel eigentlich keine Kunst!

                          Als dann 2014 die Mütterrente verbessert wurde, habe ich mehrere Stunden gebraucht, um herauszufinden, wie die Neuberechnung des steuerfreien Anteils bei der Schwiegermutter richtig durchgeführt werden muss.

                          Da habe ich dann (damals noch schriftlich) die Bescheinigung für die Schwiegereltern und ab meinem Renteneintritt 2014 dann auch gleich für mich selbst beantragt.

                          Das funktioniert seitdem problemlos!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Nichtveranlagung

                            Hallo Charlie24,
                            war zwar noch nicht im Finanzamt, bin etwas angeschlagen, Grippe... aber wird schon besser.
                            Muss einfach eine Meldung machen:
                            Von der Rentenversicherung am Dienstag zwei Briefe eingetroffen. Da lese ich unsere Jahresrente, Rentenanpassung, Kranken und Pflegeversicherung. Das ist ja super !!!!! Natürlich erst recht dein Tipp, dank dir nochmal. Keiner meiner Bekannten, wo ich in den letzten Tagen Kontakt hatte, wusste davon. Naja....jetzt schon, das Forum hier empfohlen, kannte auch keiner. Nach dem Finanzamtbesuch melde ich mich wieder wegen der NV
                            bis dahin besten Gruß
                            H.Keller

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                              #15
                              AW: Nichtveranlagung

                              Da lese ich unsere Jahresrente, Rentenanpassung, Kranken und Pflegeversicherung.
                              Danke für die Rückmeldung! Das ging ja schneller als ich dachte. Mit dem Online-Antrag habe ich selbst ja keine Erfahrungen, da ich meine Anträge damals noch schriftlich gestellt hatte.

                              Keiner meiner Bekannten, wo ich in den letzten Tagen Kontakt hatte, wusste davon.
                              Viele Rentner haben das mit dem steuerfreien Anteil und dessen Berechnung auch nicht wirklich verinnerlicht und schreiben einfach die aus den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen ermittelten Werte in die Steuererklärung,

                              die dann von den Finanzämtern in der Regel kommentarlos auf die richtigen Werte korrigiert werden. Ich habe allerdings auch schon etliche insoweit fehlerhafte Steuerbescheide gesehen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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