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Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis durch Tod erloschen

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    Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis durch Tod erloschen

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage bezüglich o.g. Themas. Es geht um Anlage Kind, Seite 1, Punkt 14:

    "Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am"

    Der Vater der Tochter meiner Freundin ist wenige Wochen vor Ihrer Geburt verstorben.

    Was muss da eingetragen werden? Der Todestag, der Geburtstag der Tochter oder bestand kein Kindschaftsverhältnis trotz Schwangerschaft?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Gruß.

    #2
    AW: Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis durch Tod erloschen

    Hallo Stefan1983,

    mache wahrheitsgemäße Angaben und trage den Todestag ein.

    In einem Testfall (Geburtstag des Kindes nach Todestag des Elternteiles kam keine Fehlermeldung im Elsterformular -> Dauer des Kindschaftsverhältnisses vom Geburtstag 2510 bis 3112 eingetragen und dann den Todestag des anderen Elternteiles mit 10.08.2016 und die Plausibilität meldet keinen Fehler.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis durch Tod erloschen

      Das ist ja interessant, dass da keine Fehlermeldung kommt.

      Offenbar scheint der Fall gewollt oder zufällig berücksichtigt worden sein.

      Danke für die Hilfe.
      Gruß.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis durch Tod erloschen

        Hallo Stefan1983,

        grundsätzlich geht es ja darum, dass dann der lebende Elternteil Anspruch auf den ganzen Kinderfreibetrag hat, der sonst nur hälftig berücksichtigt wird.

        Tschüß

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