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Ausländischer arbeitnehmer

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    Ausländischer arbeitnehmer

    Ich habe die Steuererklärung immer geschätzt, auch als ich noch Deutsch als Anfänger lernte. Aber dieses Jahr ist es in unserem Fall etwas komplizierter und ich bitte jemanden um Hilfe bei einigen Punkten, die mich blockieren (auf Elster).

    Wir sind ein ausländisches Ehepaar, das in Deutschland arbeitet. Am 10. Juli 2017 musste ich meine schwangere Frau in mein Heimatland bringen, da wir keine Verwandten oder Leute haben, die sich um meine Frau kümmern. Und vor allem wollte meine Frau zu dieser Zeit mit unserer Großfamilie in unserem Heimatland sein.

    *Jetzt sind meine Frau und meine 4 Monate alte Tochter für den Rest des Jahres 2017 in meinem Heimatland geblieben und kommen erst 2018 nach Deutschland zurück.

    Seit Juli 2017 bis Ende 2017 blieb meine Frau bei meiner Mutter, aber ich kümmerte mich immer noch um alle Ausgaben (Krankenhausaufenthalt + Pflege + Leben).

    Könnte mir jemand helfen, wenn ich eine Steuerbefreiung für die
    1. Geld, das ich meiner Frau für sie und das Wohlergehen unseres Babys in meinem Heimatland geschickt habe?
    2. Geld, das ich für Reisen (Flug und Zug) ausgeben, um meine Familie zu erreichen, um sie während des Jahres zu treffen? Mein Heimatland ist 11000km entfernt und somit zwei Mal in dieser Zeit gereist, um meine Familie zu treffen.(Familienheimfahrten ?)

    Ich danke dir sehr für die Hilfe.

    #2
    AW: Ausländischer arbeitnehmer

    Könnte mir jemand helfen, wenn ich eine Steuerbefreiung für die ...
    Das mit der Steuerbefreiung wird so nicht möglich sein, allenfalls Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen wurden, sind da vielleicht ein Thema.

    Wie ist das mit dem Kindergeld? Besteht ein Anspruch?

    https://www.arbeitsagentur.de/famili...der-im-ausland

    Nachdem die Ehefrau erst im Juli 2017 ausgereist ist und im Laufe des Jahres 2018 wieder nach Deutschland zurückkehrt, liegen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung ja sowohl 2017 wie auch 2018 vor.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausländischer arbeitnehmer

      Hallo Charlie24,
      Danke für Ihre antwort.
      Mein Heimatland ist in Asien und ist nicht abgedeckt. Daher werde ich den Antrag nur stellen, wenn ich meine Frau und mein Baby nach Deutschland bringe. Jedenfalls bitte ich um Kinderfreitrag für 2017.

      Meinen Sie, sobald meine Frau im März 2018 zurückkommt, können wir beide noch Steuern für 2017 zusammenlegen? mit Steuerklasse 3 für mich für das ganze Jahr 2017? Meine Frau arbeitet nicht. Ich habe Klasse 3 und sie hat 5.

      Freundliche Grüßen

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        #4
        AW: Ausländischer arbeitnehmer

        Hallo marathe19,

        genau das geht ->Zitat Charlie24: Nachdem die Ehefrau erst im Juli 2017 ausgereist ist und im Laufe des Jahres 2018 wieder nach Deutschland zurückkehrt, liegen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung ja sowohl 2017 wie auch 2018 vor.

        Tschüß

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          #5
          AW: Ausländischer arbeitnehmer

          Danke holzgoe,

          Alles klar, Ich warte bis meine Frau zurück ist und erst nachdem wir die Steuererklärung für 2017 machen.

          Grüß

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