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Auswärtige Unterbringung während des FSJ

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    Auswärtige Unterbringung während des FSJ

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem, mein Sohn absolviert eine freiwilliges Soziales Jahr, dafür kann ich keinen Ausbildungsfreibetrag beantragen.

    Ist es möglich trotzdem die auswärtige Unterbringung geltend zu machen? Wenn ja wie? Ich bekommen ständig Fehlermeldungen bzw. Hinweise,
    das kein Kinderfreibetrag gewährt wird. Obwohl er zusätzlich noch bei mir gemeldet, wird kein
    Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende gewährt. Ich habe Steuerklasse 2. Er ist über 18 Jahr und ich erhalte Kindergeld.

    Welche Kombination muss ich nun eingeben? Entweder ich erhalte eine Fehlermeldung oder den Hinweis "Eingaben sind nicht plausibel"

    Auch zahle ich Unterhalt an ihn, jedoch dieser, wird so wie ich das verstehe mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.

    Bin für jeden Hinweis dankbar ...

    #2
    AW: Auswärtige Unterbringung während des FSJ

    Auch zahle ich Unterhalt an ihn, jedoch dieser, wird so wie ich das verstehe mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.
    Das ist mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten, das ist korrekt!

    ... mein Sohn absolviert eine freiwilliges Soziales Jahr, dafür kann ich keinen Ausbildungsfreibetrag beantragen.
    Er ist ja auch nicht in Ausbildung!

    Das Thema mit dem Entlastungsbetrag lässt sich nur mit mehr Input klären. Man muss wissen, was da in der Anlage Kind konkret angegeben wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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