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Doppelte Haushaltsführung oder Fahrtkosten

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    Doppelte Haushaltsführung oder Fahrtkosten

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage, die mir bei der Steuererklärung gekommen ist.
    Die Situation: Gemeldet bin ich in Stadt A und wohne dort quasi noch bei den Eltern mit im Haus (beteilige mich aber auch an den monatlichen Kosten). Ich bin aber nur am Wochenende dort, da ich dort alle Freunde/Familie und Freundin habe. Das ist also mein Lebensmittelpunkt.
    In der Woche arbeite ich aber in Stadt B, die ca. 200 km vom Lebensmittelpunkt entfernt ist. Dort habe ich eine kleine Wohnung nur zum Übernachten.
    Wie soll ich das nun bei der Steuererklärung angeben? Entweder die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung oder die theoretische Strecke von 400 km die ich sonst jeden Tag fahren würde?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung oder Fahrtkosten

    Man sollte bzw. muss in einer Steuererklärung immer wahrheitsgemäße Angaben machen, gleich, ob man die Erklärung nun elektronisch oder auf Papier übermittelt!

    Ab 2014 ist der Begriff des „eigenen Hausstands“ gesetzlich definiert. Das Vorliegen eines eigenen Hausstands außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte erfordert künftig neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht
    oder als Mieter eine angemessene finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung. Für das Vorliegen eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt genügt es somit nicht (mehr), wenn der Arbeitnehmer etwa im Haushalt
    seiner Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer bewohnt oder wenn dem Arbeitnehmer eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.02.2018, 18:49. Grund: Zeilenumbrüche angepasst
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung oder Fahrtkosten

      Hallo uessel,

      was möchte Dir also Charlie freundlich mitteilen?
      Ihr Lebensmittelpunkt als Alleinstehender IST - Stadt B !
      Ihr Jugendzimmer im elterlichen Haushalt gegründet keinen eigenen Haussstand; und erst wenn Sie Ihre Freundin ehelichen würden, könnte über Doppelte Hausshaltsführung nachgedacht werden
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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