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Autokauf und Vorsteuer

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    Autokauf und Vorsteuer

    Hallo, wer als Selbständiger beim Autokauf die Vorsteuer geltend macht, vorausgesetzt er ist vorsteuerberechtigt, wie lange muß er danach tatsächlich selbständig bleiben und wo steht das genau? Ich kenne einen Fall, wo jemand seine Selbständigkeit aufgegeben hat und mußte dann die vom FA erhaltene Vorsteuer zurück zahlen, deshalb die Frage.

    #2
    AW: Autokauf und Vorsteuer

    Nun, die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Bei Gegenständen, die weniger als 5 Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden, kommt eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in Betracht.

    Zu Einzelheiten musst du dich selbst schlau machen, das ist kein Thema dieses Forums.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Autokauf und Vorsteuer

      Neben der Rückforderung der Vorsteuer (Umsatzsteuer) ist außerdem auch die Privatentnahme des PKW (Einkommensteuer) zu versteuern.

      Um es kurz zu machen: Ein Gewerbe anzumelden nur um sich aus einem PKW Kauf die Vorsteuer wiederzuholen ist eine ganz dumme Idee.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Autokauf und Vorsteuer

        Völlig falsch verstanden, es geht nicht darum ein Gewerbe anzumelden (welches bereits besteht) um Vorsteuer zu kassieren.

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          #5
          AW: Autokauf und Vorsteuer

          Zitat von HP Beitrag anzeigen
          Völlig falsch verstanden, es geht nicht darum ein Gewerbe anzumelden (welches bereits besteht) um Vorsteuer zu kassieren.
          Wir wissen aber immer noch nicht, was deine Frage jetzt mit der elektronischen Steuererklärung, also mit ELSTER zu tun haben soll!

          Das Forum hier befasst sich mit Fragen der elektronischen Steuererklärung, wir machen hier keine Steuerberatung. Das wäre auch nicht zulässig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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