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Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen

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    Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen

    Hallo, in welcher Steuererklärung 2017 muss der Verlustvortrag lt. Gewerbeverlust nach § 10a eingetragen werden?

    #2
    AW: Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen

    Theoretisch natürlich in der Gewerbesteuererklärung. da wird er aber nicht abgefragt, sondern das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch. Also Antwort: In keiner.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen

      vielen Dank für die Info. Leider ist dem nicht so. In der Erklärung 2016 hatte ich auch nichts angegeben. Der Verlustvortrag von 2015 wurde nicht berücksichtigt.

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        #4
        AW: Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen

        Sie reden (so wie wir) von der Gewerbesteuererklärung 2016? Wenn das FA einen zum 31.12.2015 festgestellten Gewerbeverlust im Messbetragsbescheid 2016 nicht berücksichtigt hat, werden Sie das mit dem FA klären müssen. Wie mein Vorredner zutreffend sagte, geschieht dies normalerweise automatisch.

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          #5
          AW: Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen

          Hallo, vielen Dank für die Info. Werde mich nun mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, wünsche ein schönes Wochenende. MfG. Kohut

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