Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgejahr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgejahr

    Meine Bausparkasse hat im Jahr 2016 nach Kündigung des Bausparvertrages Bonuszinsen von 1.700 € gezahlt und dafür, weil kein Sparerfreibetrag beantragt war, rd. 476 € (rd. 28 %) Steuern abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Das wurde in der Steuerbescheinigung für 2016 bescheinigt. Diese Steuern wurden mir/uns (verheiratet) weitgehend erstattet, weil wir keine anderen Kapitalerträge hatten.

    Nun musste und hat die Bausparkasse diese Zinszahlung einschließlich der Steuerabzüge im Folgejahr 2017 ‚storniert‘. In der Steuerbescheinigung für 2017 ist darüber aber nichts vermerkt. Bescheinigt wurden nur die Basiszinsen für 2016 und 2017 von rd. 350 €, wobei ein Teilbetrag der Basiszinsen für 2016 von 120 € sozusagen in beiden Steuerbescheiden auftaucht.

    Die Bausparkasse schreibt, dass ich im Fall der Günstigerprüfung mit dem Finanzamt sprechen soll, wie weiter verfahren werden soll. Das will ich auch tun, möchte aber nicht so unwissend dort hingehen.

    Meine Fragen, die vielleicht auch einen Bezug zum Elsterprogramm haben:

    Hätten die stornierten Bonuszinsen von 1.600 € nicht als Negativzinsen in der Steuerbescheinigung für 2017 auftauchen müssen?

    Können auch wieder gutgeschriebene Steuern in der Steuerbescheinigung (476 €) aufgeführt werden und was passiert damit, wenn man in dem Jahr nur rd. 98 € (28 % von 350) Kapitalertragssteuern bezahlt und bescheinigt bekommen hat, die man wegen des voll vorhandenen Freibetrages von 1.602 € ohnehin wiederbekommt?

    Oder kann und wird das Finanzamt, wenn man die Kontoauszüge vorlegt, den Steuerbescheid für 2016 abändern mit der Folge, dass ich die 476 € Steuererstattung wieder zurückzahlen müsste.

    M.E. ist die Bausparkasse schadenersatzpflichtig, wenn mir Steuernachteile entstehen, weil sie widerrechtlich (durch Hinzurechnung der Bonuszinsen, OLG Celle) gekündigt hatte.

    berghaus 28.02.18

    #2
    AW: Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgeja

    Meine Fragen, die vielleicht auch einen Bezug zum Elsterprogramm haben
    Ich kann keinen Bezug zur elektronischen Steuererklärung - ELSTER - erkennen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgeja

      Zitat von Charlie24: "Ich kann keinen Bezug zur elektronischen Steuererklärung - ELSTER - erkennen! "

      Das ist mir im Moment auch noch nicht so wichtig.

      Aber vielleicht ist jemand anders in der Lage und vor allem bereit, meine Frage, die wohl viele interessieren würde, zu beantworten:

      Kann ein Steuerbescheid bezüglich der Kapitalerträge und abgeführter Steuern nachträglich geändert werden, wenn diese Erträge im Folgejahr wieder abgezogen und abgeführte Steuern wieder gutgeschrieben werden?

      Was trägt man in diesem Fall im Elsterprogramm wo ein, wenn die Steuerbescheinigung nichts Vernünftiges dafür hergibt?

      berghaus 01.03.18

      Kommentar


        #4
        AW: Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgeja

        Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
        Zitat von Charlie24: "Ich kann keinen Bezug zur elektronischen Steuererklärung - ELSTER - erkennen! "

        Das ist mir im Moment auch noch nicht so wichtig.

        Aber vielleicht ist jemand anders in der Lage und vor allem bereit, meine Frage, die wohl viele interessieren würde, zu beantworten:

        Kann ein Steuerbescheid bezüglich der Kapitalerträge und abgeführter Steuern nachträglich geändert werden, wenn diese Erträge im Folgejahr wieder abgezogen und abgeführte Steuern wieder gutgeschrieben werden?

        Was trägt man in diesem Fall im Elsterprogramm wo ein, wenn die Steuerbescheinigung nichts Vernünftiges dafür hergibt?

        berghaus 01.03.18
        Hallo,

        für deine Frage und die erwartete Antwort gibt es kompetente Leute.
        Sie nennen sich Steuerberater

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgejahr

          @Charlie24 , @FIGUL

          Bei 90% der Diskussionen hier handelt es sich um Steuerfragen, die nur wenig oder gar nicht mit dem Bedienen oder der Rechenweise des Elster-Programms zu tun haben.

          Was hat z.B. der 'nervende' Hinweis von Charly24 unter seiner Beiträgen

          "Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!"

          mit dem Elster-Programm zu tun. Den Hinweis sollte man doch einem Steuerberater überlassen, wie überhaupt jeder Steuerberater sich doch dank seiner Ausbildung bestens auch mit dem Elsterprogramm auskennt.

          So gesehen, ist das Forum hier ganz und gar entbehrlich und behindert die Steuerberater bei ihrer Berufsausübung.

          Die Aussage von FIGUL

          "für deine Frage und die erwartete Antwort gibt es kompetente Leute. Sie nennen sich Steuerberater."

          verlockt zu der Antwort:

          Wenn Ihr Euch nicht kompetent genug fühlt, meine einfache Frage,
          ob ein Steuerbescheid oder auch eine Steuerbescheinigung geändert werden kann oder muss, wenn im Folgejahr die erfassten Kapitalerträge wieder abgezogen und die Steuern wieder gutgeschrieben werden,
          zu beantworten, dann schweigt doch einfach.

          berghaus 03.03.18
          Zuletzt geändert von berghaus; 03.03.2018, 02:20.

          Kommentar


            #6
            AW: Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgeja

            Naja, Charlie geht meiner Meinung nach hier im Forum schon relativ weit, was 'Steuerberatung' betrifft. Hier handelt es sich aber um eine rein rechtliche Frage.

            Kommentar


              #7
              AW: Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgeja

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Naja, Charlie geht meiner Meinung nach hier im Forum schon relativ weit, was 'Steuerberatung' betrifft. Hier handelt es sich aber um eine rein rechtliche Frage.
              Ich versuche die Grenzen zur individuellen Hilfeleistung in Steuersachen zu beachten. Manche Hinweise auf Regelungen des Steuerrechts sind aber nicht vermeidbar, weil sonst die Fragesteller immer nachbohren,
              weil sie fälschlich glauben, ihr vermeintliches Problem hätte etwas mit den Programmen zu tun.

              Was das hier von @berghaus gestartete Thema angeht, steht darin als letzter Satz:

              M.E. ist die Bausparkasse schadenersatzpflichtig, wenn mir Steuernachteile entstehen, weil sie widerrechtlich (durch Hinzurechnung der Bonuszinsen, OLG Celle) gekündigt hatte.
              Was soll man zu dieser Aussage sagen? Ich meine: Nichts!

              Davor kommt eine längere Schilderung über Bonusgutschriften 2016, die wegen Fehlens eines Freistellungsauftrags zu einer Steuererstattung geführt haben. Wirklich präzise wird die Geschichte aber nicht erzählt.
              Einmal ist die Rede von einer weitgehenden Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, weiter unten gewinnt man dann den Eindruck, es wäre alles erstattet worden.

              Dann werden Aussagen zu bescheinigten Basiszinsen für 2016 und 2017 von rd. 350 € gemacht, wobei ein Teilbetrag der Basiszinsen für 2016 von 120 € angeblich in beiden Steuerbescheiden auftaucht.
              Das verstehe, wer will. Wahrscheinlich sind die Steuerbescheinigungen der Bausparkasse gemeint. Aber richtig schlau wird man aus der Geschichte nicht.

              Wenn die Bausparkasse 2017 ihre Kapitalertragsteueranmeldung korrigiert hat, wozu auch nichts ausgesagt wird, hat @berghaus für 2016 zu viel Kapitalertragsteuer erstattet bekommen.
              Eine teilweise Rückzahlung führt ja nicht zu einem Schaden. Ein Schaden würde erst dann entstehen, wenn das Finanzamt für den Rückzahlungsbetrag Zinsen verlangen würde.
              Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Dieser Zeitpunkt ist gegenwärtig noch nicht erreicht.

              Was soll denn bitte hier im Forum vorab geklärt werden?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Änderung eines Steuerbescheides nach Stornierungen von Kapitalerträgen im Folgeja

                Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
                ...Wenn Ihr Euch nicht kompetent genug fühlt, meine einfache Frage,
                ob ein Steuerbescheid oder auch eine Steuerbescheinigung geändert werden kann oder muss, wenn im Folgejahr die erfassten Kapitalerträge wieder abgezogen und die Steuern wieder gutgeschrieben werden,
                zu beantworten, dann schweigt doch einfach.

                berghaus 03.03.18
                Gut, dass sie nur verlockt und nicht wirklich gestellt wird, denn sonst hätte ich gesagt, dass Charlie ja deutlich herausgearbeitet hat, dass es neben der Tatsache, dass eine reine rechtliche Beratung erheischt wird, gerade keine "einfache" Frage ist. Und dass Charlie zu Recht nicht schweigt, sondern Dir erklären möchte, weshalb eine Antwort hier nun einmal nicht geht, denn sonst hätte er ja kommentarlos den Thread schließen können oder sogar müssen. Wäre Dir das lieber gewesen ? Oh sorry, ich habe ja gar nicht gefragt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X