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Kleinunternehmer Regelung Garagen

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    Kleinunternehmer Regelung Garagen

    Hallo zusammen, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen,

    wir (Eheleute) haben vor Garagen zu kaufen, der Gesamtumsatz würde ca. 28000 € im Jahr betragen, bei der Steuer sind wir zusammenveranlagt, im Mietvertrag und im Grundbuch würden wir auch beide stehen. Die Frage ist, haben wir jetzt bei Kleinunternehmer-Regelung nur die 17.500 € als Obergrenze oder das Doppelte, da zwei Personen?
    Schon mal vielen Dank im Voraus.

    Nadi

    #2
    AW: Kleinunternehmer Regelung Garagen

    Bei der Umsatzsteuer gibt es keine Zusammenveranlagung.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer Regelung Garagen

      Hallo,

      die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf das Unternehmen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer Regelung Garagen

        Ich würde auf jeden Fall den Gang zum Steuerberater empfehlen, da hier jegliches steuerliches Grundwissen fehlt.

        - wenn ihr Garagen kauft, habt ihr gar keinen Umsatz. Sofern die Garagen vermietet werden, dann sind die Mieteinnahmen euer Umsatz.
        -Zusammenveranlagung ist ein Begriff aus der Einkommensteuer
        - Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer

        Wenn man eine Frage stellt, dann sollte man diese auch so formulieren, dass man sie verstehen kann. Dies ist hier leider nicht der Fall.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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