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Wartefrist Datenabruf

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    Wartefrist Datenabruf

    Hallo,

    wie lange ist die Wartefrist für einen erneuten Datenabruf?

    "Sie haben für diesen Dateninhaber in der Vergangenheit zu oft falsche Antragsdaten eingegeben. Sie können einen erneuten Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf erst wieder nach einer Wartefrist stellen." - Das ist die Fehlermeldung, die ich bekomme.

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von VigoGirl; 06.03.2018, 11:29.

    #2
    AW: Wartefrist Datenabruf

    Sobald der Datenabruf einmal beantragt und freigeschaltet ist, kann er (meines Wissens nach) jederzeit erfolgen - ohne Wartezeiten zwischen den einzelnen Abrufen.
    Allerdings ist es fraglich, inwieweit sich ein täglicher Abruf wirklich lohnt.

    Inzwischen (nach dem 28.02.) sollten alle Daten für 2017 vorliegen.

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      #3
      AW: Wartefrist Datenabruf

      Sie können einen erneuten Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf erst wieder nach einer Wartefrist stellen.
      Das liest sich ja nach Berechtigung zum Datenabruf? Wo genau erscheint denn diese Fehlermeldung?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Wartefrist Datenabruf

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das liest sich ja nach Berechtigung zum Datenabruf? Wo genau erscheint denn diese Fehlermeldung?
        Ich möchte die Daten des Steuerpflichtigen abrufen und danach erscheint die Fehlermeldung.

        Kommentar


          #5
          AW: Wartefrist Datenabruf

          Hallo VigoGirl,

          hast du schon mal erfolgreich abgerufen für die betroffene Person ?

          Für andere Personen benötigst du doch einen einmaligen Freischaltcode, den derjenige für den du beantragst erhält und dir übergeben muss.
          Danach kannst du doch alles mit deinem für dich beantragten Abrufcode machen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Wartefrist Datenabruf

            Ich möchte den Freischaltcode beantragen, da kommt aber diese Fehlermeldung. Wie lange dauert es, bis ich einen neuen Versuch starten kann?

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              #7
              AW: Wartefrist Datenabruf

              Hallo VigoGirl,

              wenn du einen Freischaltcode beantragt hast, dann musst du warten bis der Brief bei dir landet. Wenn du zwischenzeitlich schon wieder für dieselbe Identifikationsnummer einen Freischaltcode beantragt hast, könnte der erste Antrag hinfällig sein, so läuft es jedenfalls auch beim Abrufcode.

              Tschüß

              - - - Aktualisiert - - -

              Hallo VigoGirl,

              unter Berechtigungen verwalten siehst du doch eventuell schon genehmigte Anträge oder offene oder abgelehnte.

              Tschüß

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                #8
                AW: Wartefrist Datenabruf

                Sie haben für diesen Dateninhaber in der Vergangenheit zu oft falsche Antragsdaten eingegeben.
                Diese Fehlermeldung kenne ich ja überhaupt nicht! Da müsste ja dann bei der Antragstellung mehrfach ein falsches Geburtsdatum zu einer real existierenden ID eingegeben worden sein,

                sonst kann das System ja wohl kaum feststellen, dass die Antragsdaten für einen bestimmten Dateninhaber falsch sind bzw. mehrfach falsch eingegeben wurden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Wartefrist Datenabruf

                  Hallo,

                  eigentlich gibt's bei einer Beantragung für eine weitere Person nur die Id.-Nr. Eingabe und das Geburtsdatum einmalig einzutragen und wenn alles korrekt ist, geht der Brief an die benannte Person und falls die Id.-Nr. nicht korrekt ist gibt es auch keinen Brief.

                  Tschüß

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