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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Hallo liebe Leut ,

    ich habe bezüglich eines Kinderfreibetrages folgende Frage.
    Meine Tochter lebt in England und macht dort eine Ausbildung als Service Kraft.
    Hier in Deutschland bekomme ich kein Kindergeld aber stattdessen sollte ich doch doch den Freibetrag bekommen.
    Meine Tochter ist 22 Jahre alt. Ich gebe nun in Zeile 6 0 Euro Kindergeld.
    Aber wie mache ich den Anspruch auf den Freibetrag geltend??
    Kann mir einer unter die Arme greifen?

    Danke

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Hier in Deutschland bekomme ich kein Kindergeld aber stattdessen sollte ich doch doch den Freibetrag bekommen.
    Für volljährige Kinder unter 25, die für einen Beruf ausgebildet werden, hat man in der Regel einen Kindergeldanspruch. Ohne Kindergeldanspruch normalerweise auch kein Freibetrag!

    Den Kindergeldanspruch muss man aber natürlich selbst geltend machen. Warum also bekommst du für deine Tochter kein Kindergeld?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag

      Hallo und Danke für die Antwort.

      Das haben wir einfach noch nicht geschafft und wollten über den Freibetrag die Summe wieder hereinholen.

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderfreibetrag

        Zitat von skyline Beitrag anzeigen
        Hallo und Danke für die Antwort.

        Das haben wir einfach noch nicht geschafft und wollten über den Freibetrag die Summe wieder hereinholen.
        So funktioniert das aber nicht! Wenn ein Kindergeldanspruch besteht, muss dieser angegeben werden. Ob tatsächlich Kindergeld bezahlt wird, spielt keine Rolle!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag

          Hallo charlie ,
          ich habe für das Jahr 2016 den Freibetrag bekommen und wurde abgerechnet mit 7248 Euro

          Was mich auch stutzig macht nehme ich die USA als Aufenthaltsort veränderst sich die Summe der Rückzahlung .

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag

            ich habe für das Jahr 2016 den Freibetrag bekommen und wurde abgerechnet mit 7248 Euro
            Wenn man bei höherem Einkommen im Rahmen der Günstigerprüfung den Kinderfreibetrag auch bei der Einkommensteuer erhält, wird das Kindergeld auf die Steuer aufgeschlagen und zwar auch dann,
            wenn man kein Kindergeld ausbezahlt bekommen hat. So kenne ich das jedenfalls!

            Der Kinderfreibetrag fließt ansonsten ja nur beim Soli und ggf. der Kirchensteuer in die Berechnung ein. Das ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kinderfreibetrag

              In EU-Fällen besteht in der Regel aufgrund EU-Recht Anspruch auf Kindergeld in Deutschland oder im anderen EU-Land, so dass im Ergebnis dann Kindergeld in Höhe des deutschen Kindergeldes herauskommt. Da die USA (noch) nicht zur EU gehört, berechnet das Programm das dann ggf. anders.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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