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Prämie von Vorwerk

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    Prämie von Vorwerk

    Guten Tag,

    ich habe im Kalenderjahr 2017 Prämie in Höhen von 900,- € für meine Tätigkeit als Handelsvertreter von Vorwerk erhalten als Anrechnung auf einen Thermomix. Somit musste ich für den Thermomix nur noch 400,- € zahlen. Zusätzlich habe ich Provisionen erhalten (eingetragen in Anlage G Zeile4).

    Muss ich die Prämie versteuern oder ist sie steuerfrei bis 1.080? Wo ist diese einzutragen?

    Vielen Dank für die Unterstützung.

    PS: Ich mache eine gemeinsame Steuererklärung mit meinem Mann.

    #2
    AW: Prämie von Vorwerk

    Muss ich die Prämie versteuern oder ist sie steuerfrei bis 1.080? Wo ist diese einzutragen?
    Dein Beitrag liest sich jetzt nicht so, als seist du bei Vorwerk angestellt. Darauf stellt aber § 8 Abs. 3 EStG ab.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

    Das Thema hat jetzt nicht wirklich mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, denn die steuerlich interessante Frage wäre ja eher,

    wie ist so ein aus meiner Sicht objektiv zu teuer verkauftes Produkt denn zu bewerten. Aber das ist eben Steuerrecht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Prämie von Vorwerk

      Leider muss ich die Prämie wohl auch versteuern.

      Gibt es denn eine Möglichkeit eine Pauschale anzugeben, ohne Einreichnung von Belgen? Für Kfz-Nutzung, Warenkauf usw.

      In welchen Spalten kann ich diese angeben?

      Kommentar


        #4
        AW: Prämie von Vorwerk

        Gibt es denn eine Möglichkeit eine Pauschale anzugeben, ohne Einreichnung von Belgen? Für Kfz-Nutzung, Warenkauf usw.
        Betriebsausgabenpauschalen gibt es nur für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Journalisten. Handelsvertreter gehören meines Wissens nicht dazu!

        Der Gewinn ist mittels der Anlage EÜR zu errechnen, da können dann auch die Betriebsausgaben einzeln erklärt werden.

        Diese Anlage ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, das gilt ab 2017 auch bei Einnahmen unter 17.500 Euro.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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