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    Versicherungen angeben

    Hallo Ihr Lieben, ich bin neu hier und komme bei manchen Punkten noch nicht weiter.
    Wo kann ich denn die Versicherungen (Rechtsschutz, Auto, Zahnzusatzversicherungen etc) eintragen? Ich habe gefühlt alles schon 10x angeklickt doch ich sehe wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    #2
    AW: Versicherungen angeben

    Anlage Vorsorgeaufwand:

    Rechtschutz gar nicht

    Autohaftpflicht Zeile 50

    Zahnzusatz Zeile 23 (wenn Sie ansonsten gesetzlich versichert sind, bei privat Zeile 28).

    Dies gilt für Elsterformular 2017. Mein Elster evtl. anders.

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      #3
      AW: Versicherungen angeben

      Mein Elster evtl. anders.
      Die Zeilennummern stimmen überein!

      Steuerlich wirken sich diese Versicherungen häufig nicht aus, weil die Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Versicherungen angeben

        Zitat von Crispella Beitrag anzeigen
        Hallo Ihr Lieben, ich bin neu hier und komme bei manchen Punkten noch nicht weiter.
        Wo kann ich denn die Versicherungen (Rechtsschutz, Auto, Zahnzusatzversicherungen etc) eintragen? Ich habe gefühlt alles schon 10x angeklickt doch ich sehe wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht.
        Hallo Crispella,

        grundsätzlich gibt es dafür die Anlage Vorsorgeaufwand, bleibt allerdings die Frage ob es sich steuerlich überhaupt noch auswirkt, weil meistens die abziehbaren Höchstbeträge schon durch die KV und PV Beiträge erreicht werden.

        Tschüß

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          #5
          AW: Versicherungen angeben

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Anlage Vorsorgeaufwand:

          Rechtschutz gar nicht...
          Mmh, auch nicht berufliche Anteile?

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            #6
            AW: Versicherungen angeben

            doch, das schon, wenn man über den AN-Pauschbetrag kommt. Nicht aber in der Anlage Vorsorgeaufwand, darum geht es in 99 % der Fälle.

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              #7
              AW: Versicherungen angeben

              Berufliche Anteile musst du allerdings auch bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben (bei Selbständigkeit) erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Versicherungen angeben

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Zeilennummern stimmen überein!

                Steuerlich wirken sich diese Versicherungen häufig nicht aus, weil die Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
                vielen Dank für die schnellen Antworten.

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                  #9
                  AW: Versicherungen angeben

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Zeilennummern stimmen überein!

                  Steuerlich wirken sich diese Versicherungen häufig nicht aus, weil die Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
                  Hallo,
                  seit Jahren frage ich mich, warum sich der zu erstattende Betrag auch dann nicht erhöht, wenn ich nur als Beispiel für eine Haftpflichtversicherung o. Ä. 1000 Euro eingebe.
                  Hat das dann mit dem Hinweis auf die 1900 Euro KV und PV zu tun? Dann frage ich mich natürlich, welcher Arbeitnehmer kann denn überhaupt noch Haftpflicht, Risiko, LV oder Sonstiges absetzen?
                  Und wo kann ich das detailliert nachlesen?
                  Danke für die Antwort(en) im Voraus.
                  Freundliche Grüße
                  evinrude
                  evinrude

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                    #10
                    AW: Versicherungen angeben

                    [QUOTE=evinrude;241513
                    Hat das dann mit dem Hinweis auf die 1900 Euro KV und PV zu tun? Dann frage ich mich natürlich, welcher Arbeitnehmer kann denn überhaupt noch Haftpflicht, Risiko, LV oder Sonstiges absetzen?
                    Und wo kann ich das detailliert nachlesen?
                    ude[/QUOTE]

                    Naja, derjenige, der warum auch immer weniger als 1.900 Euro KV/PV zahlt, kann noch andere Versicherungen absetzen. Z. B. Studenten oder Zahlung nur alle zwei Jahre...

                    Da sind jetzt diverse Übergangslösungen und Günstigerprüfungen außen vor gelassen. Nachzulesen in § 10 EStG.

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                      #11
                      AW: Versicherungen angeben

                      ... welcher Arbeitnehmer kann denn überhaupt noch Haftpflicht, Risiko, LV oder Sonstiges absetzen?
                      Für aktive Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Verdienst bleibt da selten Spielraum, das kann man einfach selbst überschlagen.

                      Als Single erreicht man die 1.900,00 € an KV- und PV-Beiträgen schon bei 20.000 € Jahresbruttolohn.

                      Wenn wirklich noch ein paar Euro Spielraum bleiben, dann reichen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, um den Höchstbetrag auszuschöpfen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Versicherungen angeben

                        Ich weiß, gehört nicht direkt zum Forumsspektrum, muss ich aber gerade mal loswerden:
                        Alles in allem ist die steuerliche Minderung durch Haftpflichtversicherungen etc. für normale Arbeitnehmer auch schon ab einem Einkommen weit unterm Durchnittsverdienst eine Luftblase, weil sich das bedingt durch die 1900 Euro Grenze gar nicht bemerkbar macht.

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                          #13
                          AW: Versicherungen angeben

                          Nachdem der Fiskus die Kröte mit der unbeschränkten Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
                          schlucken musste, hat man eben nach verfassungsrechtlich unbedenklichen Möglichkeiten gesucht, die damit verbundenen Steuerausfälle zu begrenzen.

                          Auch vor 2010 waren Vorsorgeaufwendungen bekanntlich nur beschränkt abzugsfähig. Ich lag eigentlich immer deutlich über den bis 2009 abzugsfähigen Höchstbeträgen und konnte mir den Eintrag weiterer Versicherungen
                          damals auch schon ersparen.

                          Erst nach Renteneintritt habe ich dann wegen des Wegfalls der Beiträge zur Rentenversicherung 3 Jahre lang von der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG profitiert, aber die wirkt bei mir ab 2018 auch nicht mehr aus.

                          So ist das eben, es muss ja auch Geld in die Kassen kommen!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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