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Firmenwagen - abgerechnet obwohl abgegeben

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    Firmenwagen - abgerechnet obwohl abgegeben

    Hallo,

    wir hatten bis Ende November einen Firmenwagen der natürlich (Arbeitgeberfreundlich) in den Gehaltsabrechnungen abgerechnet wurde.
    Der Arbeitsvertrag lief bis Ende Dezember, der Wagen wurde für den Dezember abgerechnet obwohl er am 30.11. bereits abgegeben wurde. Das dies zulässig ist, ist mir klar.
    Aber kann ich mir einen Teil der Abzüge (Abzug Sachbezug) über die Steuererklärung "zurückholen"?

    Und wenn ja, wo kann ich das angeben?

    Danke und Gruß
    NaWa

    #2
    AW: Firmenwagen - abgerechnet obwohl abgegeben

    Das solltest du eher mal mit deinem AG klären, warum er dir im Dezember noch den Sachbezug für einen PKW versteuert, den du bereits im November zurück gegeben hast.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen - abgerechnet obwohl abgegeben

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Das solltest du eher mal mit deinem AG klären, warum er dir im Dezember noch den Sachbezug für einen PKW versteuert, den du bereits im November zurück gegeben hast.
      Da der Wagen freiwillig vor Ende der Frist abgegeben wurde, scheint der Ex-Arbeitgeber das tatsächlich zu dürfen. Und eine Klärung bzw. Nachfrage ob sie drauf verzichten ist leider aussichtslos.
      Deshalb die Hoffnung auf die Steuererklärung. Ich denke,dass ist dann einfach unter Pech zu verbuchen.

      Trotzdem Danke!

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        #4
        AW: Firmenwagen - abgerechnet obwohl abgegeben

        Da der Wagen freiwillig vor Ende der Frist abgegeben wurde, scheint der Ex-Arbeitgeber das tatsächlich zu dürfen.
        Das siehst du meines Erachtens richtig! Die Frage hat aber nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, eine weitere Diskussion hier im Forum bringt deshalb nichts.

        Wenn du nicht über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch einen geringeren Sachbezug belegen kannst, wird es bei dem Sachbezug bleiben, den der AG beim Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Firmenwagen - abgerechnet obwohl abgegeben

          Du kannst das dem FA erläutern, dass der Wagen nur 11 Monate genutzt, aber 12 Monate versteuert wurde und den Bruttolohn kürzen. Allerdings wirst du auch hier eine Bestätigung des ehemaligen AG brauchen.

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