Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bin freie Übersetzerin, 2017 Kleinunternehmerin und meine Einnahmen stammen überwiegend aus erbrachten Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland. Nun habe ich folgende Fragen:

    Zählen diese innergemeinschaftlichen Lieferungen zum Gesamtumsatz hinzu, muss ich sie also in der Umsatzsteuererklärung beim Gesamtumsatz angeben? Oder muss ich sie NUR in Zeile 57 der Anlage UR (sonstige nicht steuerbare Leistungen) eintragen?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    #2
    AW: Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

    Was nicht zum Gesamtumsatz rechnet, regelt § 19 Abs. 3 UStG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

      Zitat von Esja Beitrag anzeigen
      Hallo liebe Forenmitglieder,

      ich bin freie Übersetzerin, 2017 Kleinunternehmerin und meine Einnahmen stammen überwiegend aus erbrachten Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland. Nun habe ich folgende Fragen:

      Zählen diese innergemeinschaftlichen Lieferungen zum Gesamtumsatz hinzu, muss ich sie also in der Umsatzsteuererklärung beim Gesamtumsatz angeben? Oder muss ich sie NUR in Zeile 57 der Anlage UR (sonstige nicht steuerbare Leistungen) eintragen?

      Vielen Dank und liebe Grüße!
      Hallo Esja,

      ein Blick in den Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes hilft dir weiter ->(3) 1Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:......

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

        Hallo ihr Zwei,

        vielen Dank für eure Antworten. Das Umsatzsteuergesetz habe ich natürlich auch schon oft konsultiert, aber ich bin mir am Ende doch immer noch unsicher, ob ich es richtig verstehe. Selbst von Steuerberatern hatte ich unterschiedliche Auskünfte erhalten. Da meine innergemeinschaftlichen Lieferungen "nicht steuerbar" sind, schlussfolgere ich, dass ich sie NICHT zum Gesamtumsatz hinzurechne, sie aber in der Anlage UR in Zeile 57 angebe?

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

          Es handelt sich schon mal nicht um innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern um sonstige Leistungen! Mit diesen Begriffen muss man im Umsatzsteuerrecht genau sein.

          In Zeile 57, Kennzahl 721 der Anlage UR sind die nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen einzutragen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat
          von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird.

          Wenn das bei deinen sonstigen Leistungen der Fall ist, dann ist die Zeile 57 der Anlage UR korrekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Kleinunternehmer: Zählen sonstige nicht steuerbare Leistungen zum Gesamtumsatz?

            Danke Charlie, du hast natürlich recht. Es sind nicht steuerbare sonstige Leistungen. Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über.

            Kommentar

            Lädt...
            X