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Nebenberufliche Tätigkeit(Dozent) nach §3 Nr.26 EstG

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    Nebenberufliche Tätigkeit(Dozent) nach §3 Nr.26 EstG

    Werte Community!

    Habe bezüglich meine nebenberuflichen Tätigkeit eine Frage.
    Ausgangslage:

    Einnahmen: 3800€
    Freibetrag: 2400€(EstG)
    Ausgaben(Aufwendungen zur Durchführung meine nebenb.Tätigkeit): 800€

    Da ich über den Freibetrag bin, kommt eine Veranlagung in Anlage N nicht in Frage. Ich nehme an, das ich dafür in Anlage S Eintragungen vornehmen muß.

    Wo genau und welche Eingaben müssen da erfolgen?


    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Nebenberufliche Tätigkeit(Dozent) nach §3 Nr.26 EstG

    Zitat von Mirinda Beitrag anzeigen
    Werte Community!

    Habe bezüglich meine nebenberuflichen Tätigkeit eine Frage.
    Ausgangslage:

    Einnahmen: 3800€
    Freibetrag: 2400€(EstG)
    Ausgaben(Aufwendungen zur Durchführung meine nebenb.Tätigkeit): 800€

    Da ich über den Freibetrag bin, kommt eine Veranlagung in Anlage N nicht in Frage. Ich nehme an, das ich dafür in Anlage S Eintragungen vornehmen muß.

    Wo genau und welche Eingaben müssen da erfolgen?


    Vielen Dank im Voraus.
    Hallo,

    du füllst die Anlage EÜR aus das Ergebnis kommt in Anlage S.
    Zu den jeweiligen Zeilen gibt es ein Erläuterung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Nebenberufliche Tätigkeit(Dozent) nach §3 Nr.26 EstG

      Zitat von Mirinda Beitrag anzeigen
      Da ich über den Freibetrag bin, kommt eine Veranlagung in Anlage N nicht in Frage. Ich nehme an, das ich dafür in Anlage S Eintragungen vornehmen muß.
      Ob die Anlage S oder die Anlage N auszufüllen ist, hängt nicht davon ab, ob die Einnahmen höher oder niedriger sind als die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG, sondern ob ein Angestelltenverhältnis vorliegt oder die Tätigkeit wirklich selbstständig ausgeübt wurde. Daher können auch Tätigkeiten mit Einnahmen > 2.400,- € auf der Anlage N erklärt werden bzw. Tätigkeiten mit < 2.400,- € auf der Anlage S. Bitte die Erläuterungen in der Anlage N zu den Zeilen 21 und 27 lesen.

      Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen empfehle ich auch noch mal den § 3c Abs. 2 EStG zu lesen, da ja nach den bisherigen Angaben 2.400,- € steuerfrei sind, könnte es da durchaus auch ein Abzugsverbot geben...

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        #4
        AW: Nebenberufliche Tätigkeit(Dozent) nach §3 Nr.26 EstG

        Vielen Dank !

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