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Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

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    Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

    Hallo,

    ich habe gestern meinen Steuerbescheid über Elster abgerufen. Habe dann 2 Optionen zur Auswahl bekommen, einmal die "vergleichende" Ansicht und den "normalen" Bescheid. Habe mich leider für die vergleichende Ansicht entschieden. Da ich jedoch den normalen Bescheid wollte, habe ich die vergleichende Ansicht geschlossen und wollte den normalen Bescheid nochmal abrufen.
    Das geht jedoch nicht mehr, ich bekomme immer die Meldung, dass der Bescheid bereits abgerufen wurde!
    Wie kann ich den Bescheid erneut abrufen oder kann man den Bescheid grundsätzlich nur einmal abrufen??
    Vielen dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

    Hallo Mirko+123,

    also abholen kann man ihn nur einmal, aber anzeigen solltest du ihn doch jederzeit wieder können.

    Mittlerweile sollte ja auch der Bescheid per Post ins Haus flattern.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Mirko+123,

      also abholen kann man ihn nur einmal, aber anzeigen solltest du ihn doch jederzeit wieder können.

      Mittlerweile sollte ja auch der Bescheid per Post ins Haus flattern.

      Tschüß
      Ich war leider so dumm und habe ihn nicht gespeichert,
      ist er evtl. im Elster automatisch irgendwo gespeichert?

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        #4
        AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

        Hallo Mirko+123,

        womit arbeitest du eigentlich ?

        Im Elsterformular sollte er jederzeit nach einmaliger Abholung über Anzeigen einsehbar sein.
        In MeinElster habe ich noch kein Bescheid abgeholt, da kann ich nicht viel dazu sagen -> aber grundsätzlich gibt's die Funktion ja dort auch und man sollte ihn ähnlich wie die Steuerberechnung immer wieder einsehen können.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

          Hallo,

          mit ElsterFormular kann ich über den Menüpunkt "Bescheid -> Anzeigen" jederzeit die Bescheiddaten erneut als PDF anzeigen lassen.
          Allerdings klicke ich nach dem erfolgreichen Abholen auf Speichern der .elfo Datei.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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            #6
            AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Mirko+123,

            womit arbeitest du eigentlich ?

            Im Elsterformular sollte er jederzeit nach einmaliger Abholung über Anzeigen einsehbar sein.
            In MeinElster habe ich noch kein Bescheid abgeholt, da kann ich nicht viel dazu sagen -> aber grundsätzlich gibt's die Funktion ja dort auch und man sollte ihn ähnlich wie die Steuerberechnung immer wieder einsehen können.

            Tschüß
            Muss ich zuhause schauen. Weiss ich nicht wie die Elsterversion heisst die ich nutze.
            Sage ich dir später!

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              #7
              AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

              das Ding hat aber noch eine zweite Seite:

              ESt 2017 mit Elsterformular gemacht, in meinElster hochgeladen, dann nach rund 4 Wochen die Mail über den Bescheid bekommen.

              Ich hatte erst versucht, den Bescheid bei meinElster abzurufen, wurde dort aber belehrt, ihn erst innerhalb der 6-Monatsfrist mit meiner software abzuholen, danach würde er als Postfachnachricht dauerhaft bereitgestellt.

              Das Abholen mit Elsterformular hat dann funktioniert. In meinElster ist aber auch nach 24 Stunden das Postfach noch leer und bei den Bescheiddaten ist alles leer mit diesem Text:

              "Bescheiddaten stehen nur eine begrenzte Zeit lang zur Verfügung. Beim ersten Download werden sie daher als Postfachnachricht hinterlegt, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugegriffen werden kann."

              Was habe ich da falsch verstanden und der Bescheid taucht im Postfach von meinElster bei Software-Steuererklärungen NICHT auf?
              Was wann wo geht, wo die Systeme verbunden und wo verrammelt sind, ist aber schon ein wenig unklar...

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                #8
                AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

                Bisher gilt: Wenn die ESt 2017 mit Elsterformular erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurde, funktioniert auch die Bescheiddatenabholung nur mit ElsterFormular!

                Der nachträgliche Export der übermittelten Daten nach Mein ELSTER ändert daran nichts! Die Bescheiddaten werden deswegen nicht zusätzlich nach Mein ELSTER übermittelt.

                Die Exportdaten können in Mein ELSTER nur für eine spätere Datenübernahme genutzt werden, was aber nur Sinn macht, wenn man das nächste Jahr nicht mehr mit ElsterFormular arbeiten will oder kann
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Bisher gilt: Wenn die ESt 2017 mit Elsterformular erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurde, funktioniert auch die Bescheiddatenabholung nur mit ElsterFormular!
                  Danke Dir für die Klarstellung. MeinElster ist z.Z. immer noch ein etwas eindimensionales Portal, das nicht merkt, dass ihm gar keine eigene, dort erstellte Steuererklärung vorliegt und es deshalb keine Postfachnachricht versprechen sollte. Das wird sicher besser und eindeutiger, wenn ElsterFormular erst mal irgendwann beerdigt wurde. Bis dahin ist ElsterFormular wohl der komfortablere Zugang zur Steuererklärung und jede weitere software eigentlich überflüssig, wenn man keine Buchhaltung betreiben muss.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

                    Bis dahin ist ElsterFormular wohl der komfortablere Zugang zur Steuererklärung ...
                    Momentan ist das sicher noch so! Bis Ende 2019 sollte Mein ELSTER den bisherigen Entwicklungsrückstand dann aufgeholt haben, wenn nichts dazwischen kommt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid über Elster nur einmal abrufbar?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Momentan ist das sicher noch so! Bis Ende 2019 sollte Mein ELSTER den bisherigen Entwicklungsrückstand dann aufgeholt haben, wenn nichts dazwischen kommt.
                      obwohl ich das sichere offline-Arbeiten mit ElsterFormular vermissen werde, begrüße ich, dann meine alten xp-Elsterrechner endlich einmotten zu können, und das ganze direkt mit den Linux Maschinen im Browser erledigen zu können. Wenn der Elster Server ins off geht, könnte es natürlich mittendrin mal ärgerlich werden.

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