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Belegabruf für Mandanten

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    Belegabruf für Mandanten

    Hallo zusammen,

    ich möchte als Steuerberater die Daten von Mandanten abrufen.
    Ein Mitgliederausweis von der Kammer liegt vor. Die Registrierung bei Datev ist durch. Die Vollmacht wurde in der Vollmachtsdatenbank eingetragen und als positiv vom Finanzamt zurückgemeldet.
    Sobald ich den Abruf im ElsterProgramm mache bekomm ich folgende Fehlermeldung:


    Es ist ein Fehler beim Zugriff auf das Backend-System aufgetreten. (190017301)|Es ist ein Fehler beim Zugriff auf das Backend-System aufgetreten. (190017301)
    Ihr Request wurde bearbeitet
    ERiC-Funktion: EricBearbeiteVorgang
    Transferticket: et08917te593ze513f9iu05gg9x4ajva
    Rückgabewert Transferheader: 0
    Rückgabewert ERiC-Funktion: 610101292
    ERiC-Fehlertext: Fehler im NutzdatenHeader. Der ELSTER-Annahmeserver hat einen Fehler zurückgemeldet. Bitte werten Sie die Serverantwort aus. Bei Sammeldaten sind alle Nutzdatenblöcke zu prüfen, um den fehlerhaften Datensatz identifizieren zu können.
    Text aus XML:


    Das wars... Google hilft mir beim Finden der Fehlernummer nicht weiter.
    Elster-Software ist aktuell.

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Muss ich eventuell noch in dem Elster-Programm die Verbindung zur Vollmachtsdatenbank anlegen?
    Ich komm nicht mehr weiter.

    #2
    AW: Belegabruf für Mandanten

    Mit welchem ElsterProgramm wird denn konkret gearbeitet? Es gibt bekanntlich viele Programme, in die der Elster Rich Client -ERiC- integriert ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belegabruf für Mandanten

      Ich arbeite mit ElsterFormular

      Version der Grundanwendung
      19.2
      Version der Steuerberechnung
      19.2.0.0

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf für Mandanten

        Es gibt bei ElsterFormular im Menü Belegabruf das Untermenü Abrufberechtigungen anzeigen/freischalten/löschen. Da kann man den Status überprüfen.

        Schneller geht es aber wahrscheinlich, wenn man direkt in Mein ELSTER unter Liste der Vollmachten bei Vollmachtnehmersicht nachprüft, ob dort die erteilte Vollmacht bereits eingetragen ist.

        https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Belegabruf für Mandanten

          Vielen Dank für die Hilfestellung.

          Das heißt, ich muss alle Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank erfassen und nochmals unter mein Elster...


          Ich werd mal versuchen ob das so klappt. Falls nicht melde ich mich nochmals.

          Vielen Dank noch mal und noch frohe Ostern.

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            #6
            AW: Belegabruf für Mandanten

            Das heißt, ich muss alle Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank erfassen und nochmals unter mein Elster...
            Ich glaube nicht, dass man selbst mehrfach tätig werden muss!

            https://www.elster.de/elsterweb/info...achtsdatenbank
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Belegabruf für Mandanten

              Ich glaube ich bin auf nun auf dem Lösungsweg.

              Nachdem alle Versuche nicht geklappt haben, habe ich mir jetzt ein neues Organisations-Elster-Konto mit der Signaturenkarte als Einlogvariante erstellt.

              Weiter habe ich rausgefunden, dass wenn man mit einer Signaturenkarte arbeitet, das Programm "Elster Authenticator" installiert und eingereichtet sein muss.

              Jetzt warte ich noch auf meinen Aktivierungscode per Post, dann kann ich nochmal feedback geben, ob es so geklappt hat.

              Daumen drücken!

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                #8
                AW: Belegabruf für Mandanten

                Danke fürs Daumendrücken

                Es hat funktioniert. Der Belegabruf ist möglich.

                Also hier nochmals eine Zusammenfassung, falls nochmals jemand vor diesem Problem steht.

                -Man benötigt als Berufsträger ohne Datev-Mitgliedschaft einen Mitgliedsausweis von der Steuerberaterkammer.
                -Es muss ein Elster-Konto mit dieser Signaturklarte erstellt werden.
                -Die vom Mandanten unterschriebene Vollmacht ist in der Vollmachtsdatenbank einzutragen. Diese ist erreichbar über die Homepage der Steuerberaterkammern.
                -Für die Verbindung zwischen dem Elster Program und der Vollmachtsdatenbank sowie dem Elsteraccount ist das Programm "Elster Authentificator" erforderlich. Den Download hierzu erhält man über Elster.
                -Nachdem die Signaturkarte mit der Aktivierungs-ID und dem Aktivierungscode im Elster Authentificator registriert ist, lässt sich der Belegabruf im Programm Elster starten sofern die Abruf in der Vollmachtsdatenbank von der Finanzverwaltung freigegeben wurde.

                Ich hoffe ich konnte hier eine kleine Hilfstellung geben.

                Grüße

                AKW

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                  #9
                  AW: Belegabruf für Mandanten

                  Danke für die ausführliche Rückmeldung, die sehr hilfreich ist. Das war ja einer eher seltenes Thema, mit dem wir hier keine praktischen Erfahrungen haben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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