Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

    Hallo,
    ich bin im August 2017 beruflich umgezogen, von NRW nach BW, die entstandenen Umzugskosten will ich nun bei der Steuererklärung für das Jahr 2018 absetzen.

    Ich hatte dieses Jahr eine sehr geringe Lohnsteuer gezahlt da ich die neue Stelle erst im September angetreten habe, somit werden die Umzugsosten nicht mehr berücksichtigt.

    Kann ich die Werbungskosten (Umzugskosten) auf das Folgejahr, also Steuererklärung 2019 übertagen?

    Bye

    #2
    AW: Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

    Die gehören sowieso ins Jahr 2017, es sei denn Du hättest sie erst 2018 bezahlt.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

      Ich hatte dieses Jahr eine sehr geringe Lohnsteuer gezahlt da ich die neue Stelle erst im September angetreten habe, somit werden die Umzugsosten nicht mehr berücksichtigt.
      Du meinst, die wirken sich steuerlich nicht oder kaum aus. Das ist persönliches Pech, aber leider nicht zu ändern!

      Zu einem Verlust werden sie wahrscheinlich auch nicht führen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

        Ich hatte mich auf das Jahr 2017 bei der Steuerklärung bezogen!

        Also gibt es nur eine Möglichkeit die Umzugskosten (Werbungskosten) geltend zu machen, indem ich eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags befüge.

        Es muss doch eine Möglichkeit geben die ganzen kosten von der Stuer abzusetzen?

        Gruß,
        Nina

        Kommentar


          #5
          AW: Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

          Zitat von Crank Beitrag anzeigen
          Ich hatte mich auf das Jahr 2017 bei der Steuerklärung bezogen!

          Also gibt es nur eine Möglichkeit die Umzugskosten (Werbungskosten) geltend zu machen, indem ich eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags befüge.

          Es muss doch eine Möglichkeit geben die ganzen kosten von der Stuer abzusetzen?

          Gruß,
          Nina
          Hallo,

          bei ca.4 Monaten Arbeit Beispiel 2000,. Brutto, brauchst du Werbungskosten über 8000.- um einen Verlustvortrag zu erreichen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Umzugskosten beim erstmaligen Berufsstart

            Das hilft dir aber nichts, wenn du tatsächlich keinen Verlust gemacht hast!

            Die Umzugskosten werden als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Bruttolohn abgezogen.

            Solange aber der Gesamtbetrag deiner Einkünfte im positiven Bereich bleibt, hast du keinen Verlust und damit auch keinen Verlustvortrag.

            Ob du dabei Steuern sparst, ist völlig uninteressant.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X