Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten Zweitjob/Minijob

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten Zweitjob/Minijob

    Hallo,

    ich wollte wissen wie das mit den Werbungskosten für einen Zweitjob/Minijob ist.

    1. Kann ich für einen Minijob überhaupt Werbungskosten beantragen?

    2. Mein Zweitjob/Minijob ist 500 km/h von meinen Erstjob Hauptwohnsitz entfernt. Ich würde dafür 1-2 mal im Monat runterfahren. Wie läuft das mit den Berechnung der Anfahrtskosten. 5 Tage * 0.3 pro Monat oder halt die Hin und Rückfahrt?

    3. Eine zweite Wohnung kann man ja auch steuerlich absetzen. Gilt das auch für das Hotel/Hostel dass ich für gewisse Tage buchen würde?

    Danke

    #2
    AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

    Hallo,

    bei einem echten pauschal besteuerter Minijob gibt es keine Werbungskosten.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bei einem echten pauschal besteuerter Minijob gibt es keine Werbungskosten.

      Tschüß
      Danke für die Beantwortung meiner ersten Frage.
      Was gäbe es denn für den Arbeitgeber für Gründe, einem Minijobber nicht pauschal zu besteuern.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

        Zum Beispiel, weil auf Grund der Höhe des Arbeitslohnes sowieso keine Steuer und Sozialabgaben anfallen würden.
        In diesem Fall ist es für den AG günstiger, das Arbeitsverhältnis ganz normal über die Steuerklasse abzurechnen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Zum Beispiel, weil auf Grund der Höhe des Arbeitslohnes sowieso keine Steuer und Sozialabgaben anfallen würden.
          In diesem Fall ist es für den AG günstiger, das Arbeitsverhältnis ganz normal über die Steuerklasse abzurechnen.

          Aber sind in dem Fall dann nicht Sozialabgaben abzugeben?

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

            Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
            Aber sind in dem Fall dann nicht Sozialabgaben abzugeben?
            @Beamtenschweiß hat doch geschrieben:

            Zum Beispiel, weil auf Grund der Höhe des Arbeitslohnes sowieso keine Steuer und Sozialabgaben anfallen würden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              @Beamtenschweiß hat doch geschrieben:

              Ah, danke.
              Glatt übersehen.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich wollte wissen wie das mit den Werbungskosten für einen Zweitjob/Minijob ist.

              1. Kann ich für einen Minijob überhaupt Werbungskosten beantragen?

              2. Mein Zweitjob/Minijob ist 500 km/h von meinen Erstjob Hauptwohnsitz entfernt. Ich würde dafür 1-2 mal im Monat runterfahren. Wie läuft das mit den Berechnung der Anfahrtskosten. 5 Tage * 0.3 pro Monat oder halt die Hin und Rückfahrt?

              3. Eine zweite Wohnung kann man ja auch steuerlich absetzen. Gilt das auch für das Hotel/Hostel dass ich für gewisse Tage buchen würde?

              Danke
              zu 2. Habe nach gelesen. Das wären dann Familienheimfahrten.
              Die Frage wäre nun noch ob man als Teilzeitkraft auch bis zu 46 Heimfahrten abrechnen darf oder nur maximal anteilig, wie viel Prozent man arbeitet.

              zu 3. Doppelte Haushaltsführung gilt auch für Hotels/Hostels (http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...ltsfhrung.html)

              Kommentar


                #8
                AW: Werbungskosten Zweitjob/Minijob

                Wenn du einen echten pauschal versteuerten Minijob ausgeübt hast, dann gibt es keine Werbungskosten.

                Sofern eine Abrechnung über die Lohnsteuerklasse erfolgte, dann hilft dir hinsichtlich der Werbungskosten der Steuerberater deines Vertrauens weiter.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar

                Lädt...
                X