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Vorsorgeaufwendungen

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    Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage und benötige Hilfe meinen Denkfehler zu lösen.

    Habe die letzten Tage 2 Steuererklärungen erstellt:
    1. Ehemann privat versichert (Angestellt) und Ehefrau gesetzlich versichert (Angestellt)
    2. Mann gesetzlich versichert (Angestellt)

    Mein Problem liegt in der Zeile 11 mit den steuerfreien Zuschüssen.
    Bei allen Personen müsste ich "Ja" ankreuzen, da alle einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Daran zweifel ich nicht. Ich verstehe nur nicht die Berechnungen, die Elster durchführt.

    Meine Frage ist jetzt:
    Wenn ich im Fall 1 (Ehemann privat und Ehefrau gesetzlich) beim Ehemann ein "Ja" angebe und bei der Ehefrau "Nein" verändert sich die steuerliche Erstattung um einige hundert Euro im Gegensatz zu einem "Ja" bei Ehemann und Ehefrau.

    Wenn ich mir den Fall 2 (gesetzlicher Angestellter) jetzt aber ansehe, verändert sich die Erstattung nicht, egal ob ich "Ja" oder "Nein" angebe.
    Normalerweise müsste doch auch im Fall 2 bei einem "Nein" die 2800 Euro angerechnet werden und bei einem Ja eben nur "1900". Wieso verändert sich da nichts an der Erstattung?

    Vielen Dank für das lösen des Knotens

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen

    Vielleicht bekommt ihr eh schon alles erstattet, dann wird die Erstattung durch die Falschangabe nicht höher.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen

      Die jeweiligen Höchstbeträge nach § 10 Absatz 4 EStG sind nur dann relevant, wenn diese noch nicht durch die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung/Pflegeversicherung überschritten wurden.
      Denn in diesem Fall können noch sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zur Höhe des Höchstbetrages berücksichtigt werden.

      Wenn die Basis-KV/PV pro Person aber bereits mehr als 2.800 € betragen, ist es völlig egal ob ich in Zeile 11 mit ja oder nein antworte.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen

        Ok ich verstehe was ihr meint.

        Das Problem ist aber, dass ich die Steuererklärung einmal als Ehepaar mit Zusammenveranlagung gemacht habe und dann jede Person nochmal einzeln. Einfach um mir über einige Sachverhalte klar zu werden.
        D.h. die Zahlen der jeweiligen Eheleute sind gleich. Bzw. bei beiden sind die Höchstbeträge zur KV ausgeschöpft.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen

          Dann liegen die Beiträge der Frau zur Basisabsicherung evtl. zwischen 1.900 und 2.800.

          (Es war mir übrigens nicht klar, dass derjenige, der in Nr. 2 als Mann bezeichnet wurde, der gleiche wie der Ehemann aus Nr. 1 ist)

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